Beifahrer verletzt, wer zahlt ?

11. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Beifahrer verletzt, wer zahlt ?

Hallo,

bei einem Auffahrunfall wird der Beifahrer des Auffahrenden (A) verletzt. Der Auffahrunfall geschah, weil der vorneweg fahrende (B) auf der Autobahn wg. ein paar teilen, die ein vorhergegangener Unfallfahrer (C) verlor auf der Autobahn anhielt. Der Auffahrer hatte gesehen, daß der Vordermann bremst und auch gebremst, aber nicht damit gerechnet, daß B anhält.

Geschah auf der Autobahn (3-spurig linke Spur), auf der mittleren Spur daneben genau das gleiche.

Es hat gezahlt :
Die Vollkasko von A den Totalschaden am eigenen Fahrzeug (20 000 EUR)
Die KFZ-Haftpflicht von A den Schaden des Vordermanns (16 000 EUR)

C wurde angeblich von einem nicht mehr ermittelbaren KFZ abgedrängt und dessen Versicherung wurde vom Anwalt von A nun wg. Schmerzensgeld u. Schadensersatz angeschrieben, dessen Versicherung lehtn dies aber ab.

Welche Versicherung muss denn nun gegenüber dem Beifahrer von A haften ?

Gruß

Michael


-- Editiert von michael32 am 11.01.2008 11:17:37

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die Kfz-Haftpflichtversicherung von A.
Gruß!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Erst mal Danke, dann noch eine Zusatzfrage:

Das Firmenfahrzeug durfte auch privat genutzt werden und auf einer solchen Privatfahrt geschah der Unfall. Mit dabei war auch ein Kleinkind im Kindersitz, welcher ja nach diesem Unfall entsorgt werden musste und ein neuer angeschaft wurde.

Zahlt diesen auch die Haftpflicht oder die Vollkasko ? (240 EUR)

Gruß

Michael

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#3
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

der Kindersitz sollte eigentlich der mitversicherte Bestandteil der VK sein.

Lief dieser Kindersitz - TE nicht schon einmal vor ein paar Monaten ??

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ja,

jetzt gings aber um die Frage, ob für Schmerzensgeld (Beifahrer) und Kindergeld unterschiedliche Versicherungen eintreten müssen.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

Beifahrer > die Haftpflicht bei Verschulden.
Kindersitz > die Vollkasko
meine ich jedenfalls korrekt zu wissen.

Das mit dem Kindergeld ist wohl ein *Ausrutscher*?

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Naja, halt Kindersitz, der wurde aber vom Kindergeld bezahlt.....

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