Hallo zusammen,
ich war letztes Jahr coronabedingt teilweise im Angestelltenverhältnis, teilweise arbeitsuchend, teilweise freiberuflich tätig, habe ein nebenberufliches Gewerbe und habe letztes Jahr eine kleine Teilerwerbsminderungsrente erhalten. Der Krankenkasse musste ich den Steuerbescheid von 2021 vorlegen. Man sagte mir, da ich eine Rente erhalten hatte, würden durch meine "Einkünfte aus Gewerbebetrieb (als Einzelunternehmer)" Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden. Den Passus in Anführungszeichen habe ich so aus dem entsprechenden Anschreiben übernommen. Und genau damit hängt meine Frage zusammen: Dem Finanzamt hatte ich nicht nur den Gewinn aus meinem Gewerbe angegeben, sondern auch die sechswöchigen Einnahmen als freiberufliche Dozentin. Die Krankenkasse hat meinen gesamten Gewinn aus der Selbständigkeit (also bezüglich Gewerbe und Freiberuflichkeit) genommen und damit einen durchschnittlichen Verdienst berechnet, für den ich nun Beiträge nachzahlen soll. Soweit ich weiß, muss man als freiberuflicher Dozent aber keine der o. g. Beiträge zahlen. Damals wurde ich außerdem vom Jobcenter unterstützt, das meine Krankenkassenbeiträge übernommen hat. Und im Schreiben der Krankenkasse werden ja auch explizit die Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer benannt. Bei einem Telefonat mit der Krankenkasse meinte man, meine Einnahmen als freiberufliche Dozentin seien ja auch Einnahmen, und diese seien eben beitragspflichtig. Ich hatte aber das Gefühl, dass die Mitarbeiterin sich da nicht so ganz sicher war. Und ich zweifle auch irgendwie daran. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Vielen Dank.
-- Editiert von Tamara Alex am 31.07.2022 13:34
-- Editiert von Moderator topic am 31.07.2022 13:37
-- Thema wurde verschoben am 31.07.2022 13:37
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
31. Juli 2022
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Frage vom 31. Juli 2022 | 13:32
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 31. Juli 2022 | 14:19
Von
Status: Unbeschreiblich (32255 Beiträge, 5668x hilfreich)
Vermutlich müsste man die Zeiträume auflisten. Oder hattest du diese Status jeweils parallel?Zitatteilweise im Angestelltenverhältnis, teilweise arbeitsuchend, teilweise freiberuflich tätig, habe ein nebenberufliches Gewerbe und habe letztes Jahr eine kleine Teilerwerbsminderungsrente erhalten. :
zB. arbeitsuchend+ EM-Rente + gewerblich +freiberuflich?
Wer sollte diese sonst zahlen?ZitatSoweit ich weiß, muss man als freiberuflicher Dozent aber keine der o. g. Beiträge zahlen. :
Das JC übernimmt die KV/PV nur für die Zeiträume, wo man selbst keine Einkünfte hat.ZitatDamals wurde ich außerdem vom Jobcenter unterstützt, das meine Krankenkassenbeiträge übernommen hat. :
Damit lag sie sogar am Telefon ziemlich richtig.ZitatBei einem Telefonat mit der Krankenkasse meinte man, meine Einnahmen als freiberufliche Dozentin seien ja auch Einnahmen, :
#2
Antwort vom 31. Juli 2022 | 14:57
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat (von Tamara Alex):
teilweise im Angestelltenverhältnis, teilweise arbeitsuchend, teilweise freiberuflich tätig, habe ein nebenberufliches Gewerbe und habe letztes Jahr eine kleine Teilerwerbsminderungsrente erhalten.
ZitatVermutlich müsste man die Zeiträume auflisten. Oder hattest du diese Status jeweils parallel? :
zB. arbeitsuchend+ EM-Rente + gewerblich +freiberuflich?[/quote=Anami]
Vielen Dank für deine Antwort. Es geht mir nur um die Zeit als freiberufliche Dozentin im Januar und Februar (war auf sechs Wochen befristet). Da wurde ich vom Jobcenter unterstützt, und ich habe im gesamten Jahr 2021 eine kleine Rente bekommen. Später in dem Jahr hatte ich noch Einnahmen aus meinem Gewerbe. Dass ich in dem Jahr auch arbeitsuchend und schließlich im Angestelltenverhältnis war, hat mit der Problematik nichts zu tun, ich hatte es nur erwähnt, weil es im letzten Jahr bei mir eben drunter und drüber ging.
Zitat (von Tamara Alex):
Soweit ich weiß, muss man als freiberuflicher Dozent aber keine der o. g. Beiträge zahlen.
ZitatWer sollte diese sonst zahlen?[/quote=Anami] :
Ich hatte mich missverständlich ausgedrückt. Es ging um einen Zeitraum von sechs Wochen und mir hatte eine andere Dozentin gesagt, für einen solch kurzen Zeitraum muss man keine (zusätzlichen) Krankenkassenbeiträge zahlen. Bei mir hatte das ja ohnehin das Jobcenter übernommen (also die regulären Krankenkassenbeiträge).
Zitat (von Tamara Alex):
Damals wurde ich außerdem vom Jobcenter unterstützt, das meine Krankenkassenbeiträge übernommen hat.
ZitatDas JC übernimmt die KV/PV nur für die Zeiträume, wo man selbst keine Einkünfte hat.[/quote=Anami] :
Ich würde so etwas niemals fälschlicherweise behaupten, und deine Aussage stimmt leider auch nicht. Hier erst mal ein Beispiel: Wenn jemand Leistungen vom Jobcenter erhält, aber nebenberuflich tätig ist, dann werden die Krankenversicherungsbeiträge eben doch vom Jobcenter übernommen. Man bekommt außerdem Zuzahlungen, wenn die Einnahmen zu gering sind, und muss natürlich zurückzahlen, wenn sie wiederum zu hoch sind. Unabhängig davon, und das galt bei mir: In der Zeit von Januar bis März 2021 hat die deutsche Regierung erlaubt, dass man dem Jobcenter gegenüber seine Einkünfte nicht anzugeben braucht. Das hatte wiederum mit der Corona-Situation zu tun.
Zitat (von Tamara Alex):
Bei einem Telefonat mit der Krankenkasse meinte man, meine Einnahmen als freiberufliche Dozentin seien ja auch Einnahmen,
ZitatDamit lag sie sogar am Telefon ziemlich richtig.[/quote=Anami] :
Klar, Einnahmen als freiberufliche Dozentin sind auch Einnahmen. In diese Richtung sollte mein Tenor aber selbstverständlich gar nicht gehen. Ich hatte oben extra geschrieben, dass die Krankenkasse bei ihrer Forderung explizit die Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer benannt hatte - und meine Einnahmen als freiberufliche Dozentin haben eben nichts mit meinem Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer zu tun. Aus dem Grund war die Frau auch etwas unsicher, ob es nun dazugehört oder nicht.
-- Editiert von Tamara Alex am 31.07.2022 14:58
-- Editiert von Tamara Alex am 31.07.2022 15:01
-- Editiert von Tamara Alex am 31.07.2022 16:08
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#3
Antwort vom 31. Juli 2022 | 17:31
Von
Status: Unbeschreiblich (32255 Beiträge, 5668x hilfreich)
Bitte, damit wir zum Punkt kommen:
Ja. Das ist so. Ein Rentner mit weiteren Einkünften.Zitatda ich eine Rente erhalten hatte, würden durch meine "Einkünfte aus Gewerbebetrieb (als Einzelunternehmer)" Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden. :
Wie viel will denn die KK jetzt von dir? Oder was sollst du vorlegen/nachweisen?
#4
Antwort vom 31. Juli 2022 | 18:00
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie viel will denn die KK jetzt von dir? Oder was sollst du vorlegen/nachweisen? :
Ich soll knapp 450 Euro nachzahlen.
#5
Antwort vom 31. Juli 2022 | 18:02
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa. Das ist so. Ein Rentner mit weiteren Einkünften. :
Das war ja schon klar in Bezug auf das Gewerbe, es ging wie gesagt um die andere Tätigkeit.
#6
Antwort vom 31. Juli 2022 | 18:51
Von
Status: Unbeschreiblich (32255 Beiträge, 5668x hilfreich)
Es gibt also schon einen Bescheid. Dieser enthält sicher den Passus zu Widerspruch? Du kannst gegen die Forderung von 450,- KV/PV Widerspruch erheben.ZitatIch soll knapp 450 Euro nachzahlen. :
Ich kann dir nicht sagen, ob du deine Argumente erfolgreich durchsetzen kannst.
Die KK ist an § 16 SGB IV und § 2 EStG gehalten.
Ist dir bewusst, dass das JC Pauschalbeiträge an die KK zahlt?
#7
Antwort vom 31. Juli 2022 | 20:10
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEs gibt also schon einen Bescheid. Dieser enthält sicher den Passus zu Widerspruch? Du kannst gegen die Forderung von 450,- KV/PV Widerspruch erheben. :
Ist dir bewusst, dass das JC Pauschalbeiträge an die KK zahlt?
Ja, den Widerspruch hatte ich schon abgeschickt, aber vorab auch telefonisch nachgefragt. Die zögerliche Antwort der Mitarbeiterin hat mich an der Richtigkeit ihrer Aussage zweifeln lassen, und der erwähnte Passus in dem Schreiben, bei dem es ausschließlich um die gewerbliche Tätigkeit ging, hatte mich ja auch schon stutzig gemacht. Ich möchte von dort auf jeden Fall eine rechtsverbindliche Antwort bekommen, und das geht nur auf dem Schriftweg.
Was das Jobcenter der Krankenkasse genau bezahlt, ist in meinem Fall ohne Belang. Bei meiner Frage geht es nur um die Beiträge im Zusammenhang mit der Dozententätigkeit. Ich hätte die Frage auch dann hier gestellt, wenn ich nicht vom Jobcenter unterstützt worden wäre, sondern neben einem Angestelltenverhältnis noch der Dozententätigkeit nachgegangen wäre.
Aber gut, meine Frage kann hier offenbar nicht beantwortet werden, das hätte mir ein paar schlaflose Nächte erspart ,-) Dennoch vielen Dank für deine Mühe.
#8
Antwort vom 1. August 2022 | 13:54
Von
Status: Unbeschreiblich (32255 Beiträge, 5668x hilfreich)
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