Sehr geehrte Damen und Herren,
mich würde interessieren, ob es rechtlich möglich ist seinen Versicherungsbeitrag zurückzufordern, wenn man lange Zeit außerhalb des Geltungsbereiches unterwegs war?
Hintergrund: Ich war rund 1 Jahr mit meinem PKW in Asien unterwegs. Meine Versicherung hätte da für keinen Unfall gezahlt. Dennoch habe ich sie bezahlt, damit ich mein Nummernschild behalten und problemloser in die EU zurückfahren kann.
Gibt es hier Präzidenzfälle oder irgendeine rechtliche Grundlage, die gezahlte Summe auf Grund der Unmöglichkeit der Wahrnehmung der Dienstleistung geltend zu machen? Mit Hilfe meines Reisepasses könnte ich nahtlos nachweisen wann ich wo war.
Vielen Dank und beste Grüße,
Alex
-- Editiert von Moderator am 05.10.2019 14:03
-- Thema wurde verschoben am 05.10.2019 14:03
Beitrag zurückfordern bei Auslandsreise
5. Oktober 2019
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Frage vom 5. Oktober 2019 | 05:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitrag zurückfordern bei Auslandsreise
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 5. Oktober 2019 | 08:10
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Fahrzeug in Deutschland angemeldet = Versicherungspflicht für KfZ-Haftpflicht. Für Kasko: es gelten die AGB der Versicherung.
#2
Antwort vom 5. Oktober 2019 | 13:11
Von
Status: Unbeschreiblich (120114 Beiträge, 39831x hilfreich)
ZitatMeine Versicherung hätte da für keinen Unfall gezahlt. :
Meine zahlt auch im Ausland.
Eventuell nochmals alle vertraglichen Vereinbarungen durchgehen?
Und jetzt?
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