Hallo,
wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, kann ich doch innerhalb von 30 Tage nach Bekanntgabe der Erhöhung die Versicherung kündigen.
Gilt dies auch, wenn die Versicherung gleichzeitig mit der Beitragserhöung die Versicherleistung erhöht?
In meinem Fall wird der Beitrag einer Hunde OP Versicherung um 15% erhöht, aber gleichzeitig folgende zusätzliche Leistungen aufgenommen.
1. Zahlung eines Kastrationszuschuss von 50,- bis 75,- Euro.
2. Verlängerung des Nachbehandlungszeitraum nach einer OP von 10 auf 12 Tage.
In den Allgemeinen Bedingungen finde ich folgenden Punkt.
15. Beitragsanpassungsklausel
Erhöht der Versicherer das Entgelt, ohne
dass sich der Umfang der Versicherung ändert, ..........
Daher meine Frage, besteht ein Sonderkündigungsrecht wegen der Beitragserhöhung?
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Beitragserhöhung Versicherung
18. Mai 2012
Thema abonnieren
Frage vom 18. Mai 2012 | 16:11
Von
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 749x hilfreich)
Beitragserhöhung Versicherung
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#1
Antwort vom 19. Mai 2012 | 17:31
Von
Status: Praktikant (775 Beiträge, 257x hilfreich)
Das ist eine Vertragsänderung.
Da besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.
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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"
#2
Antwort vom 25. Mai 2012 | 17:01
Von
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 749x hilfreich)
Danke für die Antwort.
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#3
Antwort vom 19. Juni 2012 | 17:46
Von
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 749x hilfreich)
Wie vermutet, die Versicherung lehnt eine sofortige Kündigung wegen der Beitragserhöhung ab, da sich auch die Versicherleistung erhöht hat.
Da spielt es wohl auch keine Rolle, dass mir die Erhöhung der Versicherungsleistung nichts bringt.
Naja, zum 01.07.2013 wurde mir die Kündigung bestätigt.
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