Beitragsnachforderung Krankenkasse

15. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Rotucko
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 16x hilfreich)
Beitragsnachforderung Krankenkasse

Hallo,

meine Krankenkasse verlangt rückwirkend Beiträge von mir.
Dass sie das darf, habe ich im Forum bereits gelesen.

Mein Fall:

Ich bin Student und 23 Jahre alt - es besteht also noch die Möglichkeit der Familienversicherung.
Ende letzten Jahres habe ich eine Teilzeitarbeit (20 Std./Woche) aufgenommen. Dies habe ich der Krankenkasse telefonisch mitgeteilt, weil ich nicht genau wusste, ob ich noch in der Familienversicherung bleiben kann oder nicht. Schließlich gibt es Außnahmeregelungen - wie z.B. Semesterferien, vorlesungsfreie Zeit.
Man teilte mir am Telefon mit, dass ich aus der Familienversicherung rausfallen würde. Mir wurde eine neue Versichertenkarte zugeschickt. Dabei blieb es auch. Ich habe kein Schreiben über Beitragshöhe,-entrichtung o.ä. von der Krankenkasse erhalten, weswegen ich auch keine Beiträge zahlen konnte.
Nun habe ich vor kurzem meine Arbeit aufgegeben. Als mein Vater, der davon ausging, dass ich nicht mehr bei der Familienversicherung war, mich dann wieder in die Familienversicherung holen wollte, verlangte die Krankenkasse rückwirkend Beiträge, da ich in dem Zeitraum, in dem ich Teilzeit gearbeitet habe, nicht in der Familienversicherung gewesen sei.


Zunächst einmal, mir ist bewusst, dass ich eine Mitwirkungspflicht habe. Dieser bin ich nachgegangen, indem ich bei der Krankenkasse angerufen und sie über meine Arbeitsaufnahme informiert habe.
Diese hat mir ja daraufhin eine neue Versicherungskarte zugeschickt.

Wieso habe ich nicht nachgehackt, als kein Schreiben über Beiträge von der Krankenkasse kam?
Bin ich wirklich verpflichtet die Krankenkasse darauf aufmerksam zu machen, dass sie ihre Arbeit nicht macht?
Natürlich habe ich mir Gedanken gemacht, wieso kein Schreiben von der Krankenkasse eintrudelt. Ich habe mit Kommilitonen geredet und Informationen erhalten, dass ich in der vorlesungsfreien Zeit so viel arbeiten darf wie ich möchte, ohne aus der Familienversicherung rausfalle.
Bei mir war der Fall, dass ich Nachts - also in der vorlesungsfreien Zeit - gearbeitet habe.
Ehrlich gesagt wollte und konnte ich mich um die Sache auch nicht kümmern (Kind bekommen, Studium, Wohnung, Arbeit etc.).

Ich war heute bei der Krankenkasse. Der Besuch war jedoch ergebnislos. Ich solle einen Widerspruch schreiben.

Dabei vertritt die Krankenkasse - vertreten durch 2 verschiedene Mitarbeiter - zwei widersprüchliche Meinungen.

1.) Zum einen unterstellt sie mir, ich hätte sie über meine Arbeitsaufnahme gar nicht informiert.
2.) Zum anderen meint sie, ich hätte sie doch informiert, woraufhin mir EIN Antrag geschickt wurde. Leider hätte ich diesen nicht ausgefüllt zurückgeschickt.

Diese 2 unterschiedlichen Meinungen zeigen mir nur, dass hier ein grobes Schnittstellenproblem herrscht und die verschiedenen Abteilungen keine Ahnung voneinander haben.

zu 1.) Weswegen wurde mir dann wohl eine neue Versichertenkarte zugeschickt?
Auch wird die Arbeitsaufnahme automatisch vom Arbeitgeber mitgeteilt.

zu 2.) Es bestand kein Grund für mich diesen Antrag nicht auszufüllen und der Krankenkasse zu senden.
Ich erhalte Bafög. Die Krankenversicherungsbeiträge wären vom Bafög Amt übernommen worden.
Ich wäre ja dumm, wenn ich (bzw. das Bafög Amt) die Beiträge bewusst nicht zahlen würde, um sie dann rückwirkend alleine (nicht das Bafög Amt) zu zahlen.


Das Bafög Amt zahlt rückwirkend lediglich 3 Monate.

Ich möchte den Rest der Nachforderung nicht zahlen, da es das eigene Verschulden der Krankenkasse war.

Wieso schickt sie mir nicht noch einen Antrag, wenn der erste Antrag von mir nicht zurückkommt. Dass bei der Post vieles verloren geht ist ihr doch auch bewusst?




Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr mir ein paar Tips geben könntet, wie ich es schaffe, die Nachforderung nicht zu zahlen.


-- Editiert von Rotucko am 15.08.2007 19:56:28

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rotucko
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

ich weiß, dass der Text zu meinem Anliegen nicht gerade kurz ist.

Umso mehr würde ich mich freuen, wenn sich Jemand die Mühe machen und mir einen Rat geben könnte.


Schönen Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>wenn sich Jemand die Mühe machen

nun denn ;)

>>>Ehrlich gesagt wollte und konnte ich mich um die Sache auch nicht kümmern

ein besuch bei der kk, 10 min zeit aber zum thema

die beitragspflicht und höhe ergeben sich aus dem sgb 5 sowie der satzung der kk, überwiegend also gestezliche vorgaben, die verjährungsfrist ist überdurchschnittlich hoch.

da ist es eigentlich fast egal was, wann, wer, wieso irgendwo gepennt hat, das ändert nichts an der beitragspflicht.

einziger unterschied, bei verschulden der kk wird man sich eher auf ratenzahlungen oder stundung einigen können.

ich würde es aber trotzdem erstmal mit dem widerspruch versuchen

viel erfolg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rotucko
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo mFriese.

Vielen Dank erstmal, dass du dir die Zeit genommen hast.


Prinzipiell würde ich die Beiträge sogar in angemessenen Raten nachzahlen, wenn ich sie sowieso hätte zahlen müssen.

Das Problem für mich ist aber, ich hätte die Beiträge gar nicht selbst zahlen müssen. Das Bafög Amt hätte dies für mich getan.
Rückwirkend tun sie das leider nicht bzw. übernehmen nur die letzten 3 Monate.



Schönen Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

in dem fall bleibt dann wohl wirklich nur die ratenzahlung übrig.

verschulden hin oder her, mit einem verständnisvollem sachbearbeiter wird sich sicher eine angemessene aushandeln lassen.

vel erfolg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

quote:
Ende letzten Jahres habe ich eine Teilzeitarbeit (20 Std./Woche) aufgenommen.


Wer hat denn bei dieser Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt?

Niemand?!? Kann ich gar nicht glauben!!!

Beiträge werden doch sowieso vom Arbeitgeber an die KK gezahlt!

Oder was war das für ein Job?



Gruss vom Strand

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rotucko
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Sailor2006,

wie bereits geschrieben bin ich Student - in dem Falle Werkstudent, weswegen bei mir keine Sozialversicherungsbeiträge außer der RV anfallen (Wrkstudentenprivileg).
...
Dies hatte der Arbeitgeber zunächst auch nicht berücksichtigt und zunächst alle SV-Beiträge inkl. KV für mich bezahlt.
Dies wurde jedoch korrigiert, so dass ich die Beiträge zurückbekommen habe.


Ich werde demnächst einen Widerspruch schreiben und schauen, was diesem erwidert wird.
Es würde mich aber wundern, wenn die KK ihr eigenes Verschulden zugeben würde.


Über Ratschläge würde ich mich weiterhin freuen, da ich mir beim Verfassen des Widerspruchs ein wenig Zeit lassen werde.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rotucko
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

Nach langer Zeit habe ich nun meinen Widerspruchsbescheid mit dem nicht ganz überraschendem Ergebnis erhalten:
DER WIDERSPRUCH WIRD ZURÜCKGEWIESEN!

Ich möchte hiergegen ohne Anwalt (da kein Rechtsschutz) eine Klage am Sozialgericht einlegen.

Was sollte ich hierbei beachten?

Frist: 1 Monat
Kosten: ?
Ablauf, Dauer: ?

Wäre über jeden Tip dankbar!


Wie bereits geschrieben, hätte ich grundsätzlich nicht einmal Probleme mit einer von der KK verschuldeten Beitragsnachforderung, wenn ich diese gesetzlich sowieso zu zahlen hätte, da ich ja auch Leistungen wahrgenommen habe.

Jedoch sieht der Gesetzgeber in meinem Falle (BAföG-Empfänger) gem. § 53 Nr.1 BAföG auch vor,
dass nicht ich, sondern das BAföG Amt meine KK-Beiträge zu zahlen hat.

Durch die Schlamperei meiner KK soll nun ich die Beiträge zahlen, was ich nicht kann und nicht möchte.



Schönen Gruß & frohes neues Jahr

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rotucko
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

ich würde mich freuen, wenn ich in meinem eilenden Anliegen einige Tipps von euch bekommen könnte. Vielleicht habt ihr auch selbst Erfahrungen mit Beitragsnachforderungen.

Ich habe gestern eine Vollstreckungsankündigung erhalten, in der mir 1 Woche Zeit zur Tilgung der Schulden überlassen wird.

Kann ich hiergegen was machen, so dass es nicht zur Vollstreckung kommt?

Müssten die nicht den einen Monat warten, in der ich nach dem Widerspruchsbescheid Zeit habe, Klage vor Gericht einzureichen?
Dies habe ich nämlich vor.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.233 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen