Beitragsrückerstattung bei Doppelversicherung

5. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
lollipop-1000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitragsrückerstattung bei Doppelversicherung

Hallo Forum,

eine Fragestellung zur Erstattung ünnötig gezahlter Beiträge (Doppelversicherung?)

Hintergrund: Vor 5 Jahren haben wir ein gebrauchtes Haus gekauft. Der Gebäudeversicherer des Vorbesitzers hat sich bei gemeldet, uns über Kündigung etc belehrt und uns einen günstigeren Tarif (mit 5-Jahreslaufzeit) angeboten, den wir angenommen haben. Nun haben wir leider erst vor zwei Monaten festgestellt, dass wir für den neuen Tarif einen neuen Versicherungsschein/nummer bekommen haben und die alte Versicherung(snummer) parallel weitergelaufen ist. Wir haben also 5 Jahre lang zwei Gebäudeversicherungen parallel bezahlt bei ein und demselben Versicherer. Nach Klarstellung gegenüber dem Versicherer schien die Aufhebung und Rückerstattung des alten Vertrages kein Problem zu sein (am Telefon). Jetzt nimmt die Versicherung nur eine Beendigung zum 1.6.2006 vor, d.h. für 3,5 Jahre wird der Beitrag der ünnötigen Versicherung nicht erstattet.

Selbstverständlich hätten wir als Versicherungsnehmer das auch früher bemerken können, aber ursprüngliche Fehler lag bei der Versicherung bzw. dem betreudenen Versicherungsdienst und es bestand immer nur ein Risiko-Objekt so dass der eine Vertrag gar keine Versicherungsleistung erbracht hat.

Ich habe hier drei Fragen zum Verständnis:

1) Ist das ein Fall von Doppelversicherung?

2) Sind Versicherer bei der Rückabwicklung formal in dem Rückwirkend-Zeitraum beschränkt z.B. durch Versicherungsgesetz oder Finanztechnisch bzgl. abgeschlossener Bilanzen etc?

3) Welche Vorschriften können hier überhaupt in Betracht kommen? Müsste z.B. der "Schaden" vom Versicherungsdienst erstattet werden (Haftpflicht des Maklerbüros)?

Danke und Gruß
TW




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 658x hilfreich)

M. E. besteht ein Anspruch auf Rückerstattung nur, wenn die Beiträge ohne Rechtsgrund geleistet worden wären. Dieser besteht aber im Versicherungsvertrag, auch wenn dieser nutzlos war.

Auch hätte Ihnen das eher auffallen müssen (5 Jahre lang haben Sie bezahlt).

Sie sollten sich mit dem Versicherer in Kontakt setzen und ihm den Sachverhalt darlegen, evtl. wird er (aus Kulanz) den zweiten Vertrag vorzeitig kündigen lassen

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