Was passiert mit den bereits gezahlten Beiträgen für die private Krankenversicherung bei einer großen Anwartschaft wenn der Versicherungsnehmer vor Eintritt der Pensionierung verstirbt und dadurch ja nie Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch nimmt. Besteht da ein Recht auf Rückerstattung der Beiträge?
Beitragsrückerstattung bei Tod - große Anwartschaft
14. Juni 2019
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Frage vom 14. Juni 2019 | 07:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitragsrückerstattung bei Tod - große Anwartschaft
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#1
Antwort vom 14. Juni 2019 | 12:51
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
In der Regel nicht, da die Versicherungsleistung (in diesem Fall das Versprechen zur Umwandlung für den vorbestimmten Fall) ja erbracht wurde, die Verwaltungskosten angefallen sind und die angesparte e kalkuliert ist.
Ob es bei einem der vielen privaten KV-Anbieter abweichende Individualvereinbarungen gibt, ist mir nicht bekannt. Das müsstest Du in den AVB (hier den Tarifbedingungen) selbst nachlesen.
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