Hallo Leser!
Ich war bis zum Jahr 2019 als angestellte Saisonkraft und Aushilfskraft berufstätig.
Das bedeutet bis dahin jeweils 5 Monate im Jahr ausschließlich Vollzeitangestellte und damit gesetzlich krankenversichert. Die restlichen 7 Monate des Jahres war ich immer ausschließlich in einem Minijob und damit freiwillig gesetzlich krankenversichert als Selbstzahler. In dieser Zeit lagen meine Beiträge gemäß dem gesetzlichen fiktiven Mindesteinkommen ( welches trotzdem deutlich höher ist als mein tatsächliches Einkommen )
Im Coronajahr 2020 durfte ich durch die staatlichen Lockdowns nicht als Vollzeitkraft in der für mich so wichtigen Saison Geld verdienen ( Danke Merkel ) und konnte ausschließlich 12 Monate meinem Minijob nachgehen und war damit ganzjährig freiwillig gesetzlich krankenversichert. Meine Beiträge zur Krankenversicherung berechneten sich wie immer aus dem fiktiven Mindesteinkommen da mein Minijob Gehalt deutlich darunter lag.
Zum Überleben reicht das natürlich nicht und so musste ich an meinen Notgroschen und habe einmalig ca. 16.000€ aus Kapitalerträgen bezogen. Die Krankenkasse meldete sich 2021 nach meinem Steuerbescheid und hat eine Nachzahlung von mir für 2020 gefordert da ich Kapitalerträge erwirtschaftet habe. Diese Forderung habe ich erfüllt und den Betrag bezahlt. Zugleich wurden meine Beiträge für 2021 deutlich erhöht da meine Krankenkasse davon ausgeht, ich würde diese Kapitalerträge jetzt jedes Jahr erzielen.
Corona 2021 sah identisch aus nur ohne Kapitalerträge. Also 12 Monate Minijob und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Ich bin aber davon ausgegangen, dass ich diese hohen Beiträge für 2021 zwar vorauszahlen würde, aber später in 2022 mit dem Steuerbescheid wieder zurückfordern kann, da ich die Kapitalerträge ja nur für 2020 hatte und die Beiträge am Jahreseinkommen bemessen werden.
Hier ist aber nun das Problem, die Krankenkasse weigert sich trotz Steuerbescheid sowohl zu viel bezahlte Beiträge für 2021 zu erstatten als auch mit 2022 zu verrechnen. Dies sei gesetzlich nicht vorgesehen.
Ich gebe zu, ich war hier völlig naiv. Für mich war es eine Selbstverständlichkeit, dass eine Krankenkasse die für 2020 rückwirkend Nachforderungen stellen kann, wenn das Einkommen höher ist, umgekehrt auch für 2021 Erstattungen leisten muss, wenn das Einkommen niedriger ist.
Hat die Krankenkasse hier wirklich recht? Ich meine es kann doch nicht sein dass der Staat davon ausgeht, dass Einkommen ausschließlich steigen können.
Hat das in irgendeiner Form mit meinem Minijob zu tun? Und wie komme ich aus dieser Falle wieder raus?
Vielen Dank für eure Hilfe!
-- Editiert von Moderator topic am 22. November 2022 13:33
-- Thema wurde verschoben am 22. November 2022 13:33
Beitragsrückerstattung bei freiwillig gesetzlicher Krankenversicherung
22. November 2022
Thema abonnieren
Frage vom 22. November 2022 | 13:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitragsrückerstattung bei freiwillig gesetzlicher Krankenversicherung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 22. November 2022 | 14:29
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Nein. Gem. SGB V § 240 ist die Beitragshöhe aufgrund des Steuerbescheids endgültig zu bestimmen und entsprechend auch zurück zu erstatten.ZitatHat die Krankenkasse hier wirklich recht? :
Und jetzt?
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