Beitragsrückstände GKV - trotzdem versichert?

15. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lilly2104
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitragsrückstände GKV - trotzdem versichert?


Ich bin Studentin und seit 3 Jahren finanziell leider nicht in der Lage, meine Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Soweit ich jedoch informiert bin, steht mir trotz der Rückstände ein gewisser Grundschutz (Schmerzen, Notfälle etc.) zu.

Nun läuft meine Versichertenkarte Ende Juni ab. Auf Anfrage bei meiner Krankenkasse bezüglich der Zusendung einer neuen, bekam ich die Antwort, das dies nicht möglich und meine jetztige Versichertenkarte sowieso seit 2008 ungültig sei.
Wieso konnte ich in den letzten drei Jahren dennoch zum Arzt gehen und mich behandeln lassen, obwohl doch die Versichertenkarte nach Angabe meiner Krankenkasse ungültig gewesen ist?
Steht mir eine neue Karte trotz der Rückstände zu?

Vielen Dank für Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SvenR
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo.

quote:
Ich bin Studentin und seit 3 Jahren finanziell leider nicht in der Lage, meine Krankenkassenbeiträge zu zahlen.


Bei rückständigen Krankenkassenbeiträgen handelt es sich um öffentlich rechtliche Ansprüche. Es besteht Versicherungspflicht, die Krankenkasse wird die ausstehenden Beiträge durch Vollstreckung betreiben. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Revision auf die ausstehenden Beiträge aufmerksam wird. Wenn Sie eine Lohn-/Kontopfändung oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung - auch Erzwingung der Abgabe durch einen Haftbefehl - vermeiden wollen, dann sollten Sie schleunigst klare Verhältnisse schaffen. Zur Vollstreckung benötigen die Krankenkassen keinen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid, allein der Beitragsbescheid ist ausreichend und ein solcher ist schnell erstellt. Vollstreckt wird durch die Zollämter.


Grüße



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,

seit 2007 besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht. Die offenen Beirträge sind nachzuzahlen. Beim Studententarif liegt der aktuelle Beitrag bei 78 Euro. Danach bei mindestens 145 Euro monatlich. Ggf. kommen noch monatlich 5% Säumniszuschläge dazu. Bei Bafög-Bezug gibt es einen sehr hohen Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag.

Trotz Beitragsrückstand besteht ein Leistungsanspruch bei Schmerzbehandlung, Früherkennung, Schwangerschaft und Mutterschaft.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__16.html -> Absatz 3a

Gruß

RHW

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