Liebe 123recht Community,
da ich kurz vor dem Ende meines Studiums und Beginn einer Anstellung stehe, kümmere ich mich derzeit um meine Krankenversicherung. Ich war mein Leben lang über meinen Vater privat krankenversichert und das bei der selben Versicherungsgesellschaft.
Da mein Einkommen über der Mindestgrenze liegt, möchte ich mich auch in Zukunft gerne privat versichern. Der Versicherungsmakler hat angeboten den Vertrag meines Vaters zu "splitten". Dadurch kann mein Vater in seinem alten Tarif bleiben, der sehr gut ist, aber den es in der Form nicht mehr gibt und ich werde in einen der aktuellen Tarife "gepackt".
Nun wundern mich zwei Dinge: Zum einen soll erneut eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Dazu soll ich einen Fragebogen ausfüllen. Allerdings bin ich ja schon mein Leben lang bei dieser Versicherungsgesellschaft, daher müssten man dort doch am ehesten über meinen Gesundheitszustand Bescheid wissen.
Das Zweite: Ich soll monatlich einen Beitragszuschlag zahlen für "Vorerkrankungen". Dabei geht es vor allem um zwei Knie-OPs wegen Kreuzbandriss etc. Dieser Aufschlag ist meines Erachtens nach nicht ganz gering.
Ein Makler einer anderen Versicherungsgesellschaft sagte mir in einem Beratungsgespräch "Das dürfen die vom Gesetz her gar nicht!". Vermutlich will er seine Produkte verkaufen, aber ist da etwas dran?
Kernfrage also: Ich werde aus dem Vertrag meines Vaters losgelöst und eigenständiger Versicherungsnehmer. Darf die PKV aufgrund von Vorerkrankungen und -behandlungen einen Beitragszuschlag verlangen?
Ich bedanke mich vielmals im Voraus. Leider ist dieses Metier für mich nicht allzu transparent.
Viele Grüße
Beitragszuschlag bei Wechsel innerhalb der PKV
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Die aussage von makler 1 ist falsch.
Will halt Provision kassieren.
Teurer wirds dennoch, studententarif ist vorbei, ab jetzt werden altersrückstellungen gebildet.
Würde vorschlagen direkt mit dem unternehmen zu kommunizieren.
Ein zuschlag gäbe es nur für erweiterungen und dann mit gesundheitsprüfung für den neuen teil
Zur klarstellung:
Ein makler gehört nicht zum Unternehmen.
Ein vetreter dagegen schon.
-- Editiert von Lazyboy am 13.11.2017 20:31
-- Editiert von Lazyboy am 13.11.2017 20:33
ZitatDie aussage von makler 1 ist falsch. :
Will halt Provision kassieren.
Teurer wirds dennoch, studententarif ist vorbei, ab jetzt werden altersrückstellungen gebildet.
Würde vorschlagen direkt mit dem unternehmen zu kommunizieren.
Ein zuschlag gäbe es nur für erweiterungen und dann mit gesundheitsprüfung für den neuen teil
Zur klarstellung:
Ein makler gehört nicht zum Unternehmen.
Ein vetreter dagegen schon.
-- Editiert von Lazyboy am 13.11.2017 20:31
-- Editiert von Lazyboy am 13.11.2017 20:33
Vielen Dank erst einmal für die Antwort.
Das bedeutet, dass es möglich sein müsste, dass ich im alten Tarif bleiben kann?
Bei dem Herrn, der mir das Angebot gemacht hat, handelt es sich tatsächlich um einen Makler, der nicht zum Unternehmen gehört, allerdings nur Angebote von einer Versicherungsgesellschaft vertreibt.
Viele Grüße
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
PKV ist nicht meine Stärke, aber ja.
Bzgl der Weiterführung wäre nur noch die Frage, ob es sich um einen Ausbildungstarif handelt. Das wäre aber wie beschrieben eine Beitragsfrage.
Das geht völlig am Sinn des Maklers vorbei, er soll ja eben bei möglichst vielen Gesellschaften nach dem optimalen Tarif für die Kundenwünsche suchen. Der scheint sein Handwerk nicht verstanden zu haben
Bitte mal in der Vertragsabteilung der PKV anrufen.
ZitatDas bedeutet, dass es möglich sein müsste, dass ich im alten Tarif bleiben kann? :
Nein, denn:
Zitatstudententarif ist vorbei :
ZitatDie aussage von makler 1 ist falsch. :
Will halt Provision kassieren.
Teurer wirds dennoch, studententarif ist vorbei, ab jetzt werden altersrückstellungen gebildet.
Würde vorschlagen direkt mit dem unternehmen zu kommunizieren.
Ein zuschlag gäbe es nur für erweiterungen und dann mit gesundheitsprüfung für den neuen teil
Zur klarstellung:
Ein makler gehört nicht zum Unternehmen.
Ein vetreter dagegen schon.
-- Editiert von Lazyboy am 13.11.2017 20:31
-- Editiert von Lazyboy am 13.11.2017 20:33
Die Aussage ist echt mutig.
Der Makler verdient durch Vermittlung. Allerdings haftet der auch bei falschen Aussagen. Der Makler agiert in der Regel im Namen des Kunden. Der Vertreter dagegen nicht.
ZitatPKV ist nicht meine Stärke, :
Dann lass mich mal.
Birkenstock,
deine Infos sind zu dünn.
Vermutlich bist Du derzeit in einem sogenannten Ausbildungstarif versichert. Dieser Tarif ist im allgemeinen günstiger, hat aber auch Nachteile.
Ein Nachteil besteht fast immer in der fehlenden Alterungsrückstellung.
Oftmals ist der Ausbildungstarif auch auf recht geringem Niveau, der Dir angebotene neue Versicherungsschutz hingegen höherwertiger.
Für die Mehrleistungen kann der Versicherer Bedingungen wie Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse festlegen.
Eine Gesundheitsprüfung ist bei jeder Vertragsänderung, die keine echte Niedertarifierung ist, nötig.
Deshalb sollten die Gesundheitsfragen sehr sehr sorgfältig beantwortet werden.
Schau Dir halt die Bedingungen (AVB) des Versicherungsschutzes 8der Tarife) an.
Und Allgemein:
Falls Du noch in einem Tarif der "alten Welt" versichert bist, solltest Du versuchen, auch nach der Umstellung noch alte Welt-Tarife zu erhalten. Alte Welt - neue Welt sind PKV interne Begriffe, es würde zu weit gehen, diese hier zu erläutern, aber der Makler muss sie kennen.
Ein leider weit verbreiteter Irrglaube.ZitatAllerdings bin ich ja schon mein Leben lang bei dieser Versicherungsgesellschaft, daher müssten man dort doch am ehesten über meinen Gesundheitszustand Bescheid wissen. :
Ich selbst bin selbstverständlich und das schon seit Jahrzehnten PKV-versichert und habe auch in diesem Jahr wieder eine hohe Beitragsrückerstattung wegen Leistungsfreiheit erhalten.
Das besagt aber nicht, dass ich in all den Jahren nie beim Arzt war. Nur war es für mich günstiger die recht hohe BR zu erhalten und die vergleichsweise geringen Arztkosten aus eigener Tasche zu bezahlen. Will sagen; meine PKV ist nicht informiert was alles in den letzten Jahren war.
Berry
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten