Bemessungsgrundlage bei Studenten >30

3. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Vmax777
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)
Bemessungsgrundlage bei Studenten >30

Hallo Forum,
ich finde bei der Bemessungsgrundlage der Krankenkasse nicht ganz durch:
ich bin jetzt freiwillig versichert (DAK, vorher war ich dort gesetzlich versichert wg. Vollzeit-Job).
Ich bin demnächst "hauptberuflich" Studentin, >30, arbeite dann an der Uni für ca. 400 Euro / Monat, habe noch Einnahmen aus (Zins)Einkommen und meine Eltern unterstützen mich bei der Miete.
Was muss ich denn jetzt alles angeben als Einkünfte? Als Angestellte hatte ich ja nur mein Einkommen als Bemessungsgrundlage, wie ist es jetzt hier? Werde ich als Studentin behandelt oder weil ich über 30 bin nicht?
Für Hilfe im Beitragsdschungel wäre ich sehr dankbar
Vmax

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Eine Antwort habe ich bei TK-online gefunden:
Die Versicherung in der Krankenversicherung für Studenten endet spätestens mit Abschluss des Studiums, mit Ablauf des 14. Fachsemesters oder mit dem Semester, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollenden.

Was steht denn in dem Formular der KK drin, welche Einkünfte anzugeben sind?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vmax777
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Hamburgerin,
vielen Dank für die Antwort. In dem Schreiben steht: "Beitragspflichtig sind die monatlichen Einnahmen unter Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungstätigkeit. Zu den beitragspflichtigen Einnahmen gehören alle Einnahmen und Geldmittel, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden könnten, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung."
Unter die "wirtschaftliche Leistungstätigkeit" dürfte ja meine Uni-Stelle fallen. Problem dort ist, dass ich monatlich wechselnde Einnahmen haben werde, je nach dem wie viel zu tun ist (werde stundenweise bezahlt).
Die Formulierung "für den Lebensunterhalt verwendet werden könnten" finde ich sehr schwammig.
Was ist denn, wenn meine Eltern mir mal mehr Geld zuwenden, mit dem ich z.B. in Urlaub fahren könnte oder mir ein größeres Geldgeschenk machen. Das könnte ich natürlich für den Lebensunterhalt verwenden, wenn ich damit plötzlich nur noch sauteure Lebensmittel einkaufe etc. Das weiß ich aber doch jetzt noch nicht und ich kann ja auch schlecht der DAK ständig Auskunft geben, wenn sich mal was ändert.
Wie löse ich das denn am besten?
Danke & schönes Wochenende
Vmax

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