Berechnung Beitrag Krankenvers. Elternzeit

10. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
SmittyS
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 24x hilfreich)
Berechnung Beitrag Krankenvers. Elternzeit

Hallo,

es wäre klasse, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, denn ich habe schon viele Aussagen gefunden:

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert (da über Beitragsbemessungsgrenze) und gehe ab Ende September in den Mutterschutz und anschließend in die 12-monatige Elternzeit. Mein Mann ist Berufssoldat, d.h. nicht privat versichert, sondern über die Beihilfe.

Meine Krankenkasse fordert jetzt einen hohen monatl. Beitrag für mich, zur Berechnung wird das Einkommen meines Mannes herangezogen. Von einem Mindestbeitrag ist nicht die Rede.

Laut mehrerer Aussagen (auch im Bereich "Frag einen Anwalt") ist die derzeitige Regelung:
"... Seither ist es so, dass während der Elternzeit und zwar auch in den Zeiten, in denen kein Elterngeld mehr bezogen wird, der Mindestbeitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden muss."

Was stimmt denn jetzt?

Herzlichen Dank schon mal!!

SmittyS

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bydgo
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Zuerst die Satzung der Krankenkasse lesen, was unter dem Punkt freiwillige Versicherung während Elternzeit steht. Hier sind Erfahrungsberichte:https://www.krankenkassenforum.de/weiter-vt1652.html?postdays=0&postorder=asc&start=15

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#2
 Von 
SmittyS
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 24x hilfreich)

Das habe ich schon getan, dort steht allerdings nichts dazu. Es muss doch eine gesetzliche Grundlage geben?!

Grund der Ehegatteneinstufung ist doch angeblich, dass der Ehegatte in der Privatversicherung ist und sich der Solidargemeinschaft in der GKV entzogen hat. Mein Mann ist aber nicht privat versichert...

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#3
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)


Hallo!

Worauf bydgo hier richtigerweise hinweist, bezieht sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts:
BSG, Urteil vom 26. 3. 1998 - B 12 KR 45/96 R

Daher ist es wichtig zu erfahren, was in der Satzung Ihrer Krankenkasse steht.
Das o.g. Urteil geht auch auf die dort verhandelte Satzung ein: siehe Urteil Absatz 15 ff.

Sorry, wenn es keine guten Nachrichten sind!

PS: Um welche Kasse handelt es sich denn?




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"Wer nichts weiß, muss alles glauben.

(Marie von Ebner-Eschenbach)"

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#4
 Von 
SmittyS
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 24x hilfreich)

Es geht um die Techniker Krankenkasse.

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#5
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)


Achtung: Fehlerteufel! :devil:

Wie das Leben so ist, ständig ändert sich was ;)

Die bisherigen Satzungsregelungen der einzelnen Krankenkasse haben nach dem 31.12.2008 ihre Gültigkeit verloren!

Somit ist der Bezug auf das von mir genannte Urteil nicht mehr gültig. SORRY!


Hier finden sich alle Infomationen, unabhängig von der Kasse:

http://www.krankenkassen.de/static/common/files/view/3393/Beitragsbemessung_Endfassung_2008_10_27_3258.pdf


Die Infos zum Thread-Thema finden sich dort unter § 2 Absatz 4.



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"Wer nichts weiß, muss alles glauben.

(Marie von Ebner-Eschenbach)"

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#6
 Von 
SmittyS
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 24x hilfreich)

Prima, herzlichen Dank für die schnelle Hilfe.
Such wenn es keine positive Info ist :-)

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