Berechnung der Krankenkassenbeiträge bei Mieteingängen

8. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
hoxxo
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 3x hilfreich)
Berechnung der Krankenkassenbeiträge bei Mieteingängen

Tag.
Der Beistragssatz ist ja an Bruttoeingänge gekoppelt. Sinn mach das aber nicht bei Mieteingängen, weil das Verhältnis zwischen Kaltmiete und Nebenkosteneingang quasi beliebi variieren kann. Sozusagen wäre der Vermieter deutlich schlechter gestellt, dessen Mietzins im Vergleich zu den eingehenden Nebenkosten sehr gering ist.
Was ist hier anzusetzen??
Dank!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Beitragspflichtig ist nicht die Bruttomiete, sondern die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung laut Steuerbescheid

0x Hilfreiche Antwort

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