Berufsunfähigkeit und die letzten 5 Jahre

3. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
eveninhisyouth
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsunfähigkeit und die letzten 5 Jahre

Moin!

Ich bin gerade dabei eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen und musste meine Panikattacken inkl. Verhaltenstherapie mit angeben, da diese in den letzten 5 Jahren stattgefunden haben/hat. Aufgrund dieser sind dann allerdings auch zukünftige Ereignisse in psychischer Hinsicht von der Abdeckung mit ausgeschlossen.

Heißt das im Umkehrschluss, dass wenn ich die letzten 5 Jahre vor Abschluss keine Gesundheitlichen/Psychischen Probleme hatte mein "Gesundheitszustand" wieder "resettet" wurde wenns um die Berufsunfähigkeit ginge, auch wenn ich zb. im 6. Jahr vor Abschluss körperliche/psychiche Probleme gehabt habe?

Danke schonmal


even

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat (von eveninhisyouth):
Heißt das im Umkehrschluss, dass wenn ich die letzten 5 Jahre vor Abschluss keine Gesundheitlichen/Psychischen Probleme hatte mein "Gesundheitszustand" wieder "resettet" wurde wenns um die Berufsunfähigkeit ginge, auch wenn ich zb. im 6. Jahr vor Abschluss körperliche/psychiche Probleme gehabt habe?


Das sollte man doch konkret die Versicherung fragen ....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von eveninhisyouth):
Heißt das im Umkehrschluss,

Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen