Berufsunfähigkeitsversicherung - Definition 6 Monate

5. März 2026 Thema abonnieren
 Von 
Logano
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsunfähigkeitsversicherung - Definition 6 Monate

Hallo zusammen,
in vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen ist geregelt, dass der Leistungsfall nach 6 Monaten eintritt. Angenommen, der Versicherungsnehmer hat z.b. am 12. Januar einen Unfall - tritt der Leistungsfall dann am 12. Juli ein oder erst am 1.August (falls volle Kalendermonate gezählt werden)?

Vielen Dank!
Logano




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Die 6 Monate beziehen sich auf den Vertragsabschluss

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Logano
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Das verstehe ich nicht - angenommen der Vertragsabschluss war vor 30 Jahren. Es geht mir um Folgendes: Jemand ist zum Beispiel ab dem 12.1. berufsunfähig. Vertraglich sei geregelt, dass die Versicherung auch rückwirkend eine Zahlung leistet, sobald die Berufsunfähigkeit länger als 6 Monate dauert. Jetzt ist unsere Person am 26. Juli wieder arbeitsfähig. Kommt es zu einer Auszahlung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von Logano):
Kommt es zu einer Auszahlung?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2682 Beiträge, 634x hilfreich)

Zitat (von Logano):
Jetzt ist unsere Person am 26. Juli wieder arbeitsfähig.

Dann lag keine Berufsunfähigkeit im Sinne der BUZ vor, sondern eine längere Erkrankung o.ä.

-- Editiert von User am 5. März 2026 15:41

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.929 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.