Liebes Forum,
Ich beschäftige mich gerade mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier sind natürlich Fragen über den Gesundheitszustand zu beantworten. Ich bin mir bei der Beantwortung folgender Frage unsicher:
https://ibb.co/7k7vwrg
Ärztliche Behandlungen oder Arztbesuche gab es in den letzten drei Jahren keine. Ich war in den letzten drei Jahren jedoch zur Osteopathie und Physiotherapie wegen meines Rückens einige Male in einer ländlichen Naturheilpraxis bei einer Therapeutin / Osteopathin / Naturheilpraktikerin.
Wenn die Rede ist von "…ärztlich beraten, untersucht oder behandelt…" müssen dann auch Behandlungen von Naturheilpraktikern, die ja eigentlich keine Ärzte sind, angegeben werden?
Andererseits, wenn sich das Wort "ärztlich" nur auf das Wort "beraten" vor dem Komma bezieht, dann müssten ja allgemeine Untersuchungen / Behandlungen, also auch solche die durch Naturheilpraktiker durchgeführt werden, die keine Ärzte sind, angegeben werden.
Ich finde diese Satzstellung nicht ganz eindeutig. Ich würde die Rückenbehandlungen natürlich ungern angeben, da dies evtl. zu einem Ausschluss oder einer Ablehnung des Antrags führen könnte. Im Leistungsfall wird aber an dieser Stelle vielleicht genau hingeschaut.
Viele Grüße
Bernhard
Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen Arzt / Naturheilpraktiker
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



ZitatWenn die Rede ist von "…ärztlich beraten, untersucht oder behandelt…" müssen dann auch Behandlungen von Naturheilpraktikern, die ja eigentlich keine Ärzte sind, angegeben werden? :
Da Heilpraktiker nicht nur "eigentlich", sondern definitiv und zweifelsfrei keine Ärzte sind: nein.
ZitatDa Heilpraktiker nicht nur "eigentlich", sondern definitiv und zweifelsfrei keine Ärzte sind: nein. :
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das hab mich ich mir auch gedacht und so kann man den Satz auch verstehen.
Man kann die Frage aber auch so interpretieren, dass sich das Adjektiv "ärztlich" nur auf "beraten" bezieht. In diesem Fall würden "untersucht oder behandelt" ohne das Adjektiv "ärztlich" stehen und dann wären Untersuchungen und Behandlungen beispielsweise durch einen Naturheilpraktiker oder einen anderen Therapeuten eingeschlossen. Folglich müsste in diesem Fall "ja" angekreuzt werden?
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ZitatFolglich müsste in diesem Fall "ja" angekreuzt werden? :
So würde ich das sehen.
Im Zweifel würde ich die Versicherung nachweislich anfragen, sie möge mitteilen, wie der Satz denn nun zu lesen ist.
ZitatIm Leistungsfall wird aber an dieser Stelle vielleicht genau hingeschaut. :
Ja, und wenn dann die falsche Angaben auffliegen, bekommt man als mögliche Nebenwirkung nicht nur keine Leistungen, sondern auch die fristlose Kündigung, eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug und mit dem Negativmerkmal keine andere Versicherung in dem Bereich mehr.
ZitatIm Zweifel würde ich die Versicherung nachweislich anfragen, sie möge mitteilen, wie der Satz denn nun zu lesen ist. :
Hallo Harry, danke für die Rückmeldung. In Fragebögen von anderen Versicherern wird oftmals die Formulierung anders gewählt und von "Arzt oder Therapeut" gesprochen. Hier ist es dann eindeutig, dass Behandlungen von Naturheilpraktikern auch angegeben werden müssen.
Das Ganze ist ein unternehmensinternes Angebot. Hier meint der Makler, das ist schon in Ordnung und Naturheilpraktiker muss nicht angegeben werden. Eine schriftliche Bestätigung hierfür werde ich aber wohl nicht bekommen.
Der Rest des Angebots ist sehr gut. Nehmen wir mal an, ich würde den Vertrag abschließen. Würde die Beantwortung dieser Frage nach 5 oder 10 Jahren von Relevanz sein, falls eine Berufsunfähigkeit eintritt?
Da würde ich jetzt den Makler fragen...ZitatWürde die Beantwortung dieser Frage nach 5 oder 10 Jahren von Relevanz sein, :
ZitatMan kann die Frage aber auch so interpretieren, dass sich das Adjektiv "ärztlich" nur auf "beraten" bezieht. :
Nein, das bezieht sich entsprechend der deutschen Grammatik auf alle drei folgenden Verben: beraten, untersucht, behandelt.
Alles andere wäre a) unlogisch und b) eine unwirksame überraschende Klausel.
Es würde dann ja auch bedeuten: eine ärztliche Beratung muss man angeben, eine ärztliche Behandlung aber nicht - eine durch einen Heilpraktiker dagegen schon.
Das ergibt auch aus Sicht der Versicherung keinerlei Sinn. Die will Vorerkrankungen wissen - und eine Erkrankung kann nur ein Arzt diagnostizieren.
Der Arzt ist im übrigen auch der einzige, der ein Gesundheitszeugnis ausstellen darf - Heilpraktiker dürfen das nicht.
-- Editiert von User am 7. Oktober 2024 11:27
Hallo,
Ich finde die Satzstellung immer noch nicht eindeutig...man könnte doch insbesondere im Leistungsfall argumentieren, dass "Untersuchungen/Behandlungen" auch allgemeine Behandlungen einschließt, da hier das Wort "ärztlich" davor fehlt. Untersuchungen / Behandlungen könnten auch Behandlungen durch Naturheilpraktiker oder Osteopathen umfassen.
Gibt es weitere Meinungen zu diesem Thema? Viele Grüße und Dank!
-- Editiert von User am 23. Oktober 2024 18:43
Zitatich habe mich in dieser Sache nochmals bei einem Anwalt erkundigt :
Das ist immer eine gute Idee.
Zitatund jetzt bin ich leider weiter verunsichert, hier das Ergebnis: :
Eigentlich hat es mehr Sicherheit gebracht, denn nun hat ein ausgebildeter und zugelassener Fachkundiger geprüft und festgestellt, das die Formulierung zweideutig ist.
Zitat:
...
Da die Satzstellung nicht eindeutig ist, könnte man argumentieren, dass Behandlungen durch Naturheilpraktiker nicht unter "ärztlich" fallen.
Allerdings besteht das Risiko, dass die Versicherung im Leistungsfall diese Behandlungen als relevant ansieht, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit einer späteren Berufsunfähigkeit stehen könnten."
Eine der Hauptaufgeben von Versicherungen ist es möglichst viel an Beiträgen zu vereinnahmen. Die andere ist es, möglichst viel an Kosten einzusparen, denn sie sind gesetzlich verpichtet mit den Geldern aus den Beiträgen der Versicherungsnehmer sorgfältig umzugehen und idealerweise gar nichts auszuzahlen. Und wenn das Auszahlen unumgänglich ist, dann so wenig wie möglich.
Das "idealerweise gar nichts auszuzahlen" wird mit diversen Mitteln vorbereitet, dazu zählen dann auch entsprechend formulierte Fragen über den Gesundheitszustand vor Vertragsschluss.
Finden sich da dann schon fehlerhafte Angaben, braucht man sich mit den wesentlich aufwändigeren und komplizierteren Abwehrstrategien nicht zu befassen. Man bügelt den Versicherten einfach ab, mit dem Argument "Falschangabe" und immer wieder auch mit "Versicherungsbetrug".
Hallo,
nochmals Danke für die hilfreichen Antworten! Ich versuche gerade die Daten über die Behandlungen beim Naturheilpraktiker zusammenzustellen, leider musste ich feststellen, dass die Praxis des Naturheilpraktikers inzwischen geschlossen ist. Über die Krankenkasse wurde nichts abgerechnet - wie komme ich denn nun an diese Daten? Bei der kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkasse habe ich bereits nachgefragt, hier ist nichts verfügbar. Gibt es eine weitere Datenbank, in der Daten über die Behandlungen gespeichert werden? Wo würde denn die Versicherung im Leistungsfall nachfragen?
Viele Grüße und Dank!
Der Fragebogen (nur 3 Jahre zurück) scheint recht kundenfreundlich zu sein.
Um welche Versicherung geht es denn?
Will auch haben.
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