Guten Tag zusammen !
Ich habe vor 35 Monaten eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem (mittlerweile nicht mehr) Freund abgeschlossen. Er arbeitet bei nem grossen Finanzdienstleister. Er hat unter Vorerkrangungen überall Nein angekreuzt obwohl er weiss das mir ein Auge fehlt seit nem Unfal. Jetzt hab ich mich endlich mal selber mit der Versicherung in Kontakt gesetzt und das erfahren. Würde selbstverständlich kein geld erhalten und zu dem würde ich verklagt werden wenn ich jetzt was hätte auf Versicherungsbetrug. Kann ich meine 3500 € die ich gezahlt habe in der Zeit zurück holen wenn ich ihn verklage? Wie stehen die Chancen
Berufsunfähigkeitsversicherung Makler Fehler
8. März 2018
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Frage vom 8. März 2018 | 11:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsunfähigkeitsversicherung Makler Fehler
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#1
Antwort vom 8. März 2018 | 13:04
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatKann ich meine 3500 € die ich gezahlt habe in der Zeit zurück holen wenn ich ihn verklage? :
Möglicherweise, aber der Beweis dürfte schwierig werden. Man hat ja die Unterlagen selber unterschrieben.
#2
Antwort vom 8. März 2018 | 13:31
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Also die Aussage
Zitat:Würde selbstverständlich kein geld erhalten
ist mir zu pauschal.
Das komplette Konstrukt der Vorvertraglichen Anzeigepflicht ist deutlich komplexer und für jetzt zu umfangreich.
Außerdem steht unter den Gesundheitsfragen vermutlich deine Unterschrift?
Im Moment ist dir auch gar kein Schaden entstanden, kommt jetzt drauf an, wie sich die Versicherung aufstellt bzgl des weiteren Vertragsschicksals.
Und dann müsste man gg den Makler oder dessen Versicherung vorgehen und beweisen, dass der Makler die falschen Angaben ohne dein Wissen gemacht hat.
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#3
Antwort vom 8. März 2018 | 14:36
Von
Status: Weiser (17008 Beiträge, 5896x hilfreich)
Hast du das unterschrieben?ZitatEr hat unter Vorerkrangungen überall Nein angekreuzt obwohl er weiss das mir ein Auge fehlt seit nem Unfal :
#4
Antwort vom 8. März 2018 | 16:27
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Du musst anders vorgehen.
Als erstes sollte die Versicherungsgesellschft informiert werden.
Die entscheidet dann über das weitere Schicksal des Vertrages.
Erst wenn man die Entscheidung kennt, lässt sich beurteilen ob und inwieweit der Makler zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Die Schlussfolgerung "würde selbstverständlich kein Geld erhalten" ist voreilig und würde so unbedingt nur zutreffen, wenn die Vers den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anficht.
Es sind aber auch der Rücktritt oder sogar die Vertragsanpassung (Beitragszuschlag) denkbar.
Berry
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