Berufsunfähigkeitsversicherung Makler Fehler

8. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dirk187
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsunfähigkeitsversicherung Makler Fehler

Guten Tag zusammen !
Ich habe vor 35 Monaten eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem (mittlerweile nicht mehr) Freund abgeschlossen. Er arbeitet bei nem grossen Finanzdienstleister. Er hat unter Vorerkrangungen überall Nein angekreuzt obwohl er weiss das mir ein Auge fehlt seit nem Unfal. Jetzt hab ich mich endlich mal selber mit der Versicherung in Kontakt gesetzt und das erfahren. Würde selbstverständlich kein geld erhalten und zu dem würde ich verklagt werden wenn ich jetzt was hätte auf Versicherungsbetrug. Kann ich meine 3500 € die ich gezahlt habe in der Zeit zurück holen wenn ich ihn verklage? Wie stehen die Chancen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Dirk187):
Kann ich meine 3500 € die ich gezahlt habe in der Zeit zurück holen wenn ich ihn verklage?


Möglicherweise, aber der Beweis dürfte schwierig werden. Man hat ja die Unterlagen selber unterschrieben.

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Also die Aussage

Zitat:
Würde selbstverständlich kein geld erhalten

ist mir zu pauschal.

Das komplette Konstrukt der Vorvertraglichen Anzeigepflicht ist deutlich komplexer und für jetzt zu umfangreich.

Außerdem steht unter den Gesundheitsfragen vermutlich deine Unterschrift?

Im Moment ist dir auch gar kein Schaden entstanden, kommt jetzt drauf an, wie sich die Versicherung aufstellt bzgl des weiteren Vertragsschicksals.

Und dann müsste man gg den Makler oder dessen Versicherung vorgehen und beweisen, dass der Makler die falschen Angaben ohne dein Wissen gemacht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17008 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Dirk187):
Er hat unter Vorerkrangungen überall Nein angekreuzt obwohl er weiss das mir ein Auge fehlt seit nem Unfal
Hast du das unterschrieben?

Signatur:

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du musst anders vorgehen.

Als erstes sollte die Versicherungsgesellschft informiert werden.

Die entscheidet dann über das weitere Schicksal des Vertrages.

Erst wenn man die Entscheidung kennt, lässt sich beurteilen ob und inwieweit der Makler zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Die Schlussfolgerung "würde selbstverständlich kein Geld erhalten" ist voreilig und würde so unbedingt nur zutreffen, wenn die Vers den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anficht.

Es sind aber auch der Rücktritt oder sogar die Vertragsanpassung (Beitragszuschlag) denkbar.

Berry

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