Hallo,
meine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht und ich habe etliche Probleme mit dieser Versicherung.
Aus diesen Grund würde ich gerne einmal wissen ob es Gerichtsurteile in Bezug auf Berufsunfähigkeitsversicherung gibt, und wenn ja wo?
Das wäre sehr nett wenn mir da jemand Internetadressen nennen könnte.
Was haltet Ihr von diesem Urteil und wie komme ich an das komplette Urteil?
Danke im vorraus und lg
pesadilla
Urteil:
Versicherungsleistung trotz Anfechtung
Ein Mann hatte sich gegen Berufsunfähigkeit versichert. Er verlangte von der Versicherungsgesellschaft Leistungen, da er bei einem Verkehrsunfall eine Augenverletzung erlitten hatte. Die Versicherungsgesellschaft erklärte die Anfechtung des Versicherungsvertrages, weil sie nunmehr erfahren hatte, daß der Versicherte beim Vertrags-schluß arglistig verschwiegen hatte, daß er wegen einer degenerativen Wirbelkörper-veränderung ärztlich behandelt wurde. Wegen der Nichtigkeit des Versicherungsvertrages verweigerte die Versicherung jegliche Ersatzleistung.
Die wirksame Anfechtung eines Vertrages führt zu dessen Nichtigkeit. In der Rechtsprechung und Literatur ist jedoch anerkannt, daß es in Ausnahmefällen rechtsmißbräuchlich sein kann, wenn sich eine der Vertragsparteien auf die Nichtigkeit des Vertrages beruft. Ein solcher Fall lag hier vor. Falls der spätere Versicherungsfall mit den vom Versicherungsnehmer erhöhten Gefahrumständen in keinerlei Zusammenhang steht, im Zeitpunkt der Anfechtungserklärung - wie hier - bereits abgeschlossen ist und in Zukunft auch keine Fortwirkung zu befürchten ist, kann sich die Versicherung nicht auf die Nichtigkeit des Vertrages und damit ihrer Leistungsfreiheit berufen.
Urteil des OLG Nürnberg vom 21.08.1997
8 U 1297/96
MDR 1997, 1027
Berufsunfähigkeitsversicherung - gibt es es Gerichtsurteile?
schildern sie doch einfach mal ihren fall... das ist sicherlich fruchtbarer als wenn man hier einen wulst von urteilen lostritt...
Also ein Mann/Frau,also ich hatte vor
Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung übers Internet abgeschlossen.
Man schickte ihm den Vertrag zu,und er kreuzte an was man ihm sagte.Auch teilte er der versicherung sein Hausarzt mit.Zur Sicherheit ist der Versicherungsnehmer auch nochmal zu einem Arzt gegangen und machte einen Generalcheck.Der Arzt stellte Gesundheit fest.
Später trat dann Berufsunfähigkeit aufgrund von psychischen Störungen auf,die auch ärztlich nachgewiesen wurden und er kann und konnte seinen alten Beruf nicht mehr ausüben.Er war und ist berufsunfähig.
Dann stellte er den Antrag auf Zahlung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Diese stellte nun fest,dass er ein Wirbelsäulenleiden,wegen dem er 4 Jahre vor Antragstellung bei seinem Arzt war nicht angegeben hatte und ausserdem seine Sucht die ein Arzt vor Monaten feststellte(er war und ist Raucher von Zigaretten und dies legte ihm die Versicherung als Sucht aus obwohl dannach nicht gefragt wurde)nicht angab.
Das Wirbelsäulenleiden gab er nicht an weil er dachte es liegt über 5 Jahre zurück und es wurden nur Dinge gefragt in den letzten 5 Jahren.
Die Dinge ziehen sich nun seit 2 Jahren hin.Die Verischerung lehnt die Zahlung ab weil er das mit der Wirbelsäule nicht angab,er ist aber berufsunfähig wegen einem psychischen Leiden.
Was tun...der Mann ist arm und dadurch noch ärmer und hofft wenigstens auf Zahlung der Versicherung........wie stehen (prozentual ) die Chancen....
Bitte um Hilfe und Rat....
Danke im vorraus und lg
pesadilla
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es sieht mir persönlich hier so aus, dass sie OHNE einen anwalt sicherlich keine zufriedenstellende einigung mit der versicherung erzielen können.
ich wage allerdings anzuzweifeln, dass sie auch mit einem anwalt hier eine für sie zufriedenstellende lösung finden können.
sicherlich hat ihr rückenleiden nichts mit ihrem derzeiten bu-fall zu tun, wäre dem vr diese vorerkrankung bekannt, dann würde aber wahrscheinlich dieser versicherungsvertrag gar nicht, zumindestens aber nicht in der jetzigen form, existent sein.
vielleicht kann hier aber ein guter anwalt evtl. noch einen vergleich erzielen...
Was zieht sich denn nun seit zwei Jahren hin? Haben sie Leistungsantrag gestellt. Wann, vor zwei Jahren?
Wurde abgelehnt? Wann und mit welcher Begründung. Vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung bzw. arglistige Täuschung bietet sich ja hier so wie sie es schildern für den Versicherer an. Die kann eine Versicherung wenn sie nur will (und meist will sie) prinzipiell fast immer konstruieren. Eine Begründung der Ablehnung wird ihnen aber doch wohl vorliegen. Das ganze dann auch schon vor zwei Jahren?
Ihre Angaben sind etwas dünn. Die Klagefristen die es einzuhalten gilt laufen da aber in der Regel sowieso nach 6 Monaten ab, da könnten dann eventuelle Ansprüche sowieso schon dahin sein.
Oder prüft die Versicherung noch?
Nach so langer Zeit sollten sie schleunigst einen fähigen Anwalt konsultieren der ihnen hier als einziger Auskunft geben kann.
Ihre Suche nach irgendwelchen Urteilen ist eine völlig sinnlose Angelegenheit, da ihnen das in keinster Weise weiterhilft. Im WWW werden sie nebenbei bemerkt dazu auch nicht viel finden.
mfg Siggi
+Was zieht sich denn nun seit zwei Jahren hin? Haben sie Leistungsantrag gestellt. Wann, vor zwei Jahren?+
Ich habe fast vor genau 2 Jahren ärztlich fundierten Leistungsantrag gestellt.Nach einer Prüfungszeit von ca 3 Monaten wurde der Antrag abgelehnt;mit der Begündung daß ich Wirbelsäulenprobleme nicht angegeben hätte und außderdem rauchen würde.
Die Versicherung war sogar so dreist,daß sie Erkrankungen die ich NACHWEISLICH nach der Antragsstellung hatte in den Zeitraum vor die Antragsstellung stellen wollte und ich dies als glatte Lüge entlarven konnte....
Es geht also letzlich nun um meine Wirbelsäulenbeschwerden.....
Dannach habe ich sofort einen Rechtsanwalt konsultiert der Widerspruch eingelegt hat und der mir gesagt hat daß alle Fristen zur Wahrung meines Anspruches gewahrt wären.
(Wenn nicht würde ich diesen verklagen...es geht um meine Existenz,quasi mein Leben....)
Der Widerspruch des Anwalts wurde von der Versicherung nicht stattgegeben,auch versuchte Kompromisse zu finden nicht.
Die Verishcerung will es unbedingt (nach eigener Aussage) auf eine Klage ankommen lassen.
Nun ...seit dieser Zeit informiert sich der Rechtsanwalt (hat auch einige Schriftstücke und briefwechsel mit der Versicherung verfasst)und sagt daß er nun bald Klage einleiten würde...nachdem ich ihn etliche Male erinnert hatte etwas zügiger zu erbeiten,da mein Leben davon abhängt.
Das ist der Stand der Dinge.
Die Rechtsschutzversicherung hat mit den exaxten Worten"....Es besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen,soweit diese in ursächlichem Zusammenhang damit stehen daß der versicherte eine Straftat vorsätzlich begangen hat oder nach der behauptung eines anderen begangen haben soll..."
Zusatzfrage:
kann ich die Rechtsschutzversicherung später verklagen die Kosten nachträglich zu zahlen,wenn der Richter sagt daß ich keine Straftat begangen hätte?
So deswegen zahlt der Rechtsschutz nicht und weil ich meine Rente (um die ich ja streite nicht bekomme bin ich quasi pleite....Rente zahlt nicht und Rechtsschutz hat auch Hahn zu gemacht...deswegen so verzweifelt...#
Die Suche nach urteilen im Internet habe ich gedacht um den Rechtsanwalt zu unterstützen und/oder meine chancen abzuwägen ob ich nächstes Jahr auch noch was zu beißen haben werde:-(((
OK, das klingt dann soweit sie das jetzt etwas ausführlicher erläutert haben insgesamt schon etwas nachvollziehbarer.
Die Sache mit ihrer Rechtsschutz sollte allerdings ihr Anwalt vom Tisch bekommen. Wenn die Rechtsschutz es nicht voll darauf anlegt, sie zu verarschen, muss sie einlenken denn diese Vorgehensweise ist so meiner unmassgeblichen Meinung nach weder korrekt noch rechtens. Ich werde dazu jetzt nicht weiter ausholen, sonst wird mir das noch als Rechtsberatung ausgelegt...
Im Klartext, mir ging das genauso, aber nach einigen Schriftsätzen meines Anwalts mit meiner Rechtsschutz (Ping pong, Ping Pong)hat man Deckungszusage gewährt. Auch hier war Grund der Ablehnung arglistige Täuschung.
Was Urteile angeht kenne ich deren eine Menge intelligente, habe aber von deren Intelligenz bis jetzt vor Gericht was die Richter angeht nichts widerfinden können. Seien sie sich also darüber im klaren, dass das nicht leicht wird und wenn sie es vor Gericht ausfechten müssen sehr lange dauern wird. Offensichtlich wurde seitens ihres Anwalts noch nicht mal Klage eingereicht? Selbst wenn er das jetzt täte, könnten sie auf ihrem Marsch durch die Instanzen (so Revision möglich) vor etwa 2013 kein gültiges Urteil erwarten.
Mit Betonung auf dem Wort Urteil, nicht Recht. (Ob Recht oder nicht Recht können ohnehin nur sie selbst bewerten).
Das mag frustrierend klingen, ist aber die Realität. Vor allem müssen sie sich auch was Beweismittel etc. angeht selbst kümmern. Überlassen sie das um Gottes willen nicht (nur) ihrem Anwalt.
Dass ihre (bzw. meine) Existenz davon abhängt, interessiert keine Sau. Darüber sollten sie sich auch klar werden. Und dass sie seitens ihrer Versicherung mit jeder nur erdenkbaren *******erei rechnen müssen, ist ihnen wohl jetzt schon klar. Das ist allerdings immer noch steigerbar....
Alles von dem sie als sehr weit hergeholt betrachtet annehmen könnten, dass es passiert, wird erfahrungsgemäss wirklich eintreten.
Sollten sie den Vorwurf der arglistigen Täuschung (so war´s doch wohl ?) letztinstanzlich nicht vom Tisch bekommen, wird ihre Rechtsschutz die ausgelegten Verfahrenskosten natürlich wieder bei ihnen zurückholen. Das sind dann locker mehrere Zehntausend EURO
Da sie (wie ich auch) physisch, psychisch und finanziell durch das taktieren der Versicherung sowieso (jetzt schon) ruiniert sind, spielt das allerdings keine Rolle und man sollte sich von diesem Aspekt deshalb nicht unbedingt beeinflussen lassen.
Wenn man nach Sozialhilfe. der eidesstattlichen Versicherung und der Zwangsversteigerung seines Besitzes das auch noch an den Hals kriegen sollte, spielt das so man bis dahin überlebt hat keine grosse Rolle mehr.
Ich weiss das ist nicht einfach. Vor allem wenn man mal begriffen hat, dass es sowas wie Recht in einem Zivilverfahren eigentlich nicht gibt und dass um den ´Maschendrahtzaun´ länger verhandelt wird als in mehreren Prozessjahren bei denen es um die Existenz und Hunderttausende von EURO geht.
Trotzdem, halten sie durch und geben sie sich nicht auf.
Bis auf weiteres alles Gute und viel, viel Glück
- Siggi
Hallo Pesadilla,
Eure Position ist leider aussichtlos (mein Mann ist Versicherungsvertreter und hat für uns auch eine BUV abgeschlossen)....das kommt davon, wenn man eine BUV übers Internet abschliesst....jeder Versicherungsvertreter
wäre mit Euch sorgfältig alle Angaben bzgl. der Vorerkrankungen durchgegangen....ihr hättet normalerweise eine Bestätigung von eurer Krankenkasse bzgl. der Vorerkrankungen vorlegen sollen - darin sind auch wirklich alle Angaben enthalten. Aber zu spät.
" Diese stellte nun fest,dass er ein Wirbelsäulenleiden,wegen dem er 4 Jahre vor Antragstellung bei seinem Arzt war nicht angegeben hatte und ausserdem seine Sucht die ein Arzt vor Monaten feststellte(er war und ist Raucher von Zigaretten und dies legte ihm die Versicherung als Sucht aus obwohl dannach nicht gefragt wurde)nicht angab. "
BUV - Ade! Die Versicherung wird euch wegen vorsätzlichen Betruges drankriegen.
Die Kosten für den Rechtsstreit wird die Rechtsschutz auch nicht übernehmen, da ihr wissentlich Angaben verschwiegen habt und somit versucht habt die Vesicherungsgesellschaft zu betrügen.
Über 80% der Fälle die vor Gericht prozessiert werden (bzgl. BUV), verliert der Versicherungsnehmer - alleine aus dem Grund, dass die Versicherten falsche oder unzureichende Angaben in ihrem Versicherungsvertrag gemacht haben.
Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Angaben wissentlich oder aus Versehen nicht gemacht wurden!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und ehrlich sein lohnt sich zumeist doch.....
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und ehrlich sein lohnt sich zumeist doch.....
so urteilt Andrea.
Sind sie Gott, dass sie so über Pesadilla reden? Überlassen sie das ganze mal der Rechtssprechung und unterlassen sie solche impertinenten Unterstellungen.
Im übrigen ist das der typische Tenor von Versicherungsfritzen die von sich behaupten, mit ihrer tollen Beratung wär das nicht passiert.
Das ist absoluter Schwachsinn weil selbst die beste Beratung und die Angabe aller Vorerkrankungen und Einsicht in sämtliche vorhandene Behandlungs und Krankenkassenunterlagen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Anfechtung nicht verhindern kann so die Gesellschaft es darauf anlegt.
Hier gilt, alles kann, nichts muss sein. Genau wie vor Gericht.
Siggi
Hallo,
sorry, aber wer über das Internet ohne sachlich fundierte Beratung, gerade im Hinblick auf die zahlreichen Fragen, eine BUZ abschließt, der geht die Sache meiner Meinng nach etwas zu naiv an. Es liegt doch auf der Hand, das ich gesünder bin, wenn
ich den Antrag selbst ausfülle. Ein guter Berater nimmt sich viel Zeit und hakt auch zweimal nach, gerade bei den Gesundheitsfragen. Im Übrigen stimmt es leider, das bestimmte Gesellschaften, die in der Branche bekannt sind, nicht sonderlich gerne zahlen.
Ein Beispiel brachte vor kurzer Zeit Plusminus. Die Gesellschaft bietet auch günstige Risiko.LVs an. Den Leuten kann man nur viel Glück wünschen.
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,1tdevuyxq92vc4hm~cm.asp
Auch ich bin der Meinung, dass das Thema mit der BU durch ist.
Diese wird nicht zahlen und eventuelle Klagen bis zum Sanktnimmerleinstag hinaus zögern.
Hier wurde leider der Fehler gemacht eine enorm wichtige BU-Versicherung über das Internet abzuschließen.
Wahrscheinlich ( entschuldigung ) wieder so ein " Direkt-Drecks-Billig Versicherer "
Und es wurde nur auf den Monatsbeitrag geschaut.
Stimmts ?
BU-Versicherungen schließt man bei einem erfahrenen Vers.makler ab, der sich mit der Materie gut auskennt.
Es gibt Rating und Rankings ( z.B. Morgen & Morgen , Franke & Bomberg )
Gerade bei dieser Sparte geht es nur um Bedingungen und um sonst nicht. Der Beitrag ist zweitrangig.
Und gerade da erscheinen Cosmos, Europa und Co ganz weit hinten.
Tut mir also leid - pesadilla- aber Ihre Chancen liegen bei 0 %.
Und @ Siggi M.
Versicherungsfritze ?
Ich verdiene seit 2 Jahrzehnten als Vers.-makler mein Geld.
Meine Ablehnungsqoute liegt im Neugeschäft bei ca. 30 % weil aus gesundheitlicher Sicht wg. Vorerkrankungen kein Abschluß möglich ist.
Und wie 2 Vorredner bereits geschrieben, die persönliche Beratung ist nunmal besser als übers Internet.
Bei mir gibts keine Nichtraucherpolice für 11,50 Euro. Wer das will, dem sag ich das.
Dann geh doch zur Direktversicherung und störe meinen Geschäftsbetrieb nicht. Komm aber nicht zu mir wenn Du Stress hast.
Das traurige ist in unserer GEIZ-ist GEIL Gesellschaft das teilweise nur auf den Beitrag geschaut wird und Bedingungen immer mehr im Hintergrund verschwinden.
Es ist ne Menge Arbeit wenn ein Interessent mit 28 Angeboten in 2 Din A 4 zu mir kommt. Hier sind mehrere Gespräche und viel Arbeit notwendig.
Wer Grips hat versteht dies, wer nicht solls halt einfach lassen.
Schönen Sonntag
nwg100
Moin Pesadilla,
hast Du mitlerweile Urteile gefunden?
Wenn nicht, kannst Du Dir Urteile bei jedem Gericht in ausführlicher Form gegen Gebühr bestellen. Die meisten mir bekannten Urteile hat das Gericht in Koblenz zu diesen Themen gesprochen. Da Du leider keinen Vermittler ran kriegen kannst, musst Du die Versicherung veklagen. Ich denke, das Deine Chancen gar nicht so schlecht sind, da kein ursächleicher zusammenhang besteht. Hats Du das ärtzliche Artest eigentlich mit eingereicht? UNd hat der Artzt Dir bei den Fragen geholfen? Und bist Du auch ohne die Rückenbeschwerden BU?
Sind diese ausgeheilt? Das und mehrere Fragen sind vor Gericht zu klären, so dass ein Gesamtbild entsteht. Ich denke es wird lange Dauern, aber bei der aktuellen Urteilssprechen sind die Chancen ganz gut.
Wenn Dein Anwalt immer noch nicht aus den Hufen gekommen ist, dann such Dir bitte einen Anwalt für VErsicherungsrecht. Den kannst Du bei der Anwaltskammer erfragen. Ein guter sitzt in Koblenz. Also Anwaltswechsel wäre vieleicht nicht schlecht.
Hallo,
leider ist immer noch nicht viel passiert,außer das das Gericht nun prüfen möchte ob ich Gerichtskostenhilfe bekomme.
Es ist alles ziehmlich trostlos:-((
Urteile habe ich immer noch nicht gefunden.Ich wäre ohne mein Rückenleiden auch BU,(was die versicherung nun neuerdings auch anzweifelt)...aber die zweifeln ja mitlerweile alles an...
liebe Grüße und danke bis dahin...
Guten Tag,
na da wünsch ich von meiner Seite aus viel Glück für den bevorstehenden Prozess.
Gutes Gelingen
nwg100
Hallo,
ich habe nicht alle Antworten gelesen, daher könnte folgendes schoneinmal genannt worden sein.
Der Versicherer ist in Ihrem Fall zur Leistung verpflichtet, da der Leistungsfall unabhängig von dem Wirbelsäulenleiden entstanden ist.
Der Versicherer versucht durch ANFECHTUNG aus dem Vertrag zu kommen, um der Leistungspflicht zu entgehen.
Bei einer Anfechtung (Nachweis der arglistigen Täuschung durch den Versicherungsnehmer) wäre der Vertrag von Beginn an unwirksam und es würde kein Versicherungsschutz bestehen bzw. BESTANDEN HABEN.
Es muß nur glaubhaft gemacht werden, dass nicht Vorsätzlich eine Falschangabe bzgl. des Gesundheitszustandes gemacht worden ist.
Ein Anwalt sollte bei dem entprechenden Schriftwechsel bestimmt weiterhelfen können.
Auf die Frage: Wie stehen prozentual...
Je weniger der Mann an dieses Rückenleiden innerhalb der 4 Jahre erinnert wurde (ärztliche Untersuchungen, Beschwerden, Einschränkungen etc.) und das Leiden nicht durch ein bestimmtes Ereigniss (z.b. Unfall, an den man sich logischerweise erinnern hätte müssen) hervorgerufen wurde, um so beser sehe ich die Chancen.
Wenn Sie nach Urteilen suchen, suchen Sie nach "Anfechtung durch den Versicherer / die Versicherung"
MFG R.Weger
hallo,
ich kann mich r.weger nur anschließen.
Was die windigkeit der versicherer im leistungsfall angeht brauch hier, glaube ich nicht weiter diskutiert werden. das gleiche gilt für die so hilfsbereiten und fachkundigen versicherungsvermitler die aus meinen erfahrungen nur wissen wo mit dem kugelschreiber zu unterschreiben ist. (ausnahmen bestätigen die regel)
gruss,
kristijan
Hallo,
ich habe mal eine Frage zur BU.
Ich habe vor 2 Jahren eine BU Versicherung abgeschlossen.
Wie ist es denn wenn man Erkrankungen oder Leiden verschweigt die 10 Jahre vor Antragsstellung liegen. Danach wurde nämlich nicht gefragt.
Bei mir wurde bei der Musterung ein Wirbelgleietn festgestellt. Daraufhin musste ich nicht zur Bundeswehr.
Wobei ich noch nie Probleme hatte und deshalb auch noch nie beim Arzt.
Ausserdem lag dieser Arzttermin, wie besagt 10 Jahre vor Antragsstellung.
Was denkt ihr, könnte ich da mal Probleme kriegen?
Differenziert natürlich auch bei Rückenerkrankung oder bei komplett anderer BU Ursache.
Vielen Dank für eure Auskunft
Fällt ganz klar unter arglistige Täuschung.
Gruss - Siggi
hi,
>>>>Fällt ganz klar unter arglistige Täuschung
ganz banale antwort
entscheidend ist:
die fragestellung im antrag !!
- gelogen ist - arglistig
- unterlassen ist - kauslitätsabhängig
- nicht gefragt ist - banane
und in der regel werden zeiträume über 10 jahre hinaus nicht gefragt.
gruß mF
Erstmal Danke für eure Antworten.
Also es wurde nur nach Arztbesuchen in den letzten 10 Jahren gefragt.
D.h. in meinem wurde nicht danach gefragt.
Die Musterung war davor und ich hab' daran auch nicht gedacht, weil das für mich kein gewöhnlicher Arztbesuch war.
Ausserdem hab ich noch einen General Check beim Arzt gemacht, der keinerlei Probleme erkannte.
Also: Ab wann müsste man eine Vorerkrankung angeben, wenn sie mahr als 10 Jahre zurückliegt und somit nicht im befragten Zeitraum liegt?
Und wie wirkt sich hierbei die 5 bzw 10 Jahresfrist bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht aus???
Siggi: warum denkst Du direkt an arglistig?
Frage war ja nur innerhalb der letzten 10 Jahre.
Und denkst Du ich sollte das noch naträglich angeben?
Vielen Dank für eure Antwort
Meine Antwort als banal zu bezeichnen, zeugt schon von extremer Ahnungslosigkeit. Wer mit dem Thema nicht konfrontiert ist, kann sich das natürlich leisten...
Die Versicherung allerdings sieht diese Dinge sicher ganz banal. Die ganz banale Aussage seitens der Versicherung, die Angabe der verschwiegenen Umstände hätte einen Vertragsabschluss verhindert, sprich es wäre bei Kenntnis nicht zum Abschluss gekommen, reicht für eine Ablehnung im Leistungsfall völlig aus.
Aus diesem einfachen Grund muss die Vorerkrankung auch mit dem Leiden wegen dem man BU wird auch absolut nichts zu tun haben. Die Rechtsanwälte der Versicherungen sind nämlich nicht ganz blöde.
Die Tatsache, dass wegen eben diesem Leiden noch nicht mal der Wehrdienst absolviert werden musste, wird dann auch jeden Richter zu der Überzeugung bringen, dass das arglistig verschwiegen wurde, um den Abschluss zu bekommen.
Da muss man auch nicht gross drüber nachdenken, etwas Logik reicht hier völlig.
Ob das nun weniger oder mehr als 10 Jahre vor Vertragsabschluss war, spielt dann erstmal auch keine grosse Rolle. Auch ein ´Generalcheck´ seitens eines Arztes spielt hier keine Rolle, da dieser ja von den Umständen eines Wirbelleidens ja nichts gewusst haben muss/kann. Noch nicht mal eine nachweisbare Diagnose muss vorligen, die blosse Behauptung seitens der Gesellschaft, der Versicherungsnehmer hätte vor Abschluss was davon gewusst, würde für deine Anfechtung schon ausreichen. Konstruieren lässt sich so etwas auch aus Befunden die sich erst Jahre nach Abschluss ergaben und das wird auch so praktiziert.
Natürlich nur in den ´bedauerlichen Einzelfällen´ wie man das immer so schön nennt.
Dass man sich mit einer ärztlichen Überprüfung vor Vetragsabschluss auf´s sichere Gleis bezüglich einer Anfechtung begeben kann, ist ebenfalls ein weitverbreiteter Irrtum über den sich Betroffene nur herlachen können.
Die allermeisten begreifen diese Dinge aber erst vor Gericht, mann kann nicht mehr tun als drauf hinweisen. Das alles sein kann, nichts sein muss brauche ich hoffentlich nicht auch noch erwähnen, aber wo es um viel Geld geht ist wohl klar womit man rechnen muss. Und das ist dann durchaus hilfreich.
Hier einen Rat zu geben, ist schlichtweg nicht möglich. Das musst du leider selbst entscheiden denn niemand kann bei diesem Szenario vorhersagen, was GENAU passiert. Zu viele Optionen.
So ist der Wilde Westen wirklich, ich kann´s nicht ändern. Wer dir etwas anderes erzählt, den kannst du in der Pfeife rauchen.....
Gruss - Siggi
-- Editiert von Siggi M. am 30.01.2006 19:50:15
Hallo Siggi,
erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Das einzige was mich noch interessieren würde ist.
Ich weiss, dass die Versicherung auf 5 Jahre und auch per Gesetz (da sind's 10 Jahre) eine Frist setz. Wie lange eine Verletzung der vorvertragliche Anzeigepflicht anfechtbar ist.
Wie würde sich das in dem beschriebenen Fall auswirken?
Was denkt ihr?
Ich verstehe das nämlich so, dass es für die Versicherung nach 5 bzw 10 Jahren nicht mehr so einfach ist eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht anzufechten.
Danke für eure Meinung.
Und vor allem mal generel gefragt: Da wäre ja dann jede Fehlstellung eines Wirbels oder eines Knochens.... ein Prozessanlass.
Was ist jetzt noch unklar, wurde doch eigentlich alles gesagt. OK, hier als Nachtrag zum vielleicht besseren Verständniss.
Die Gesetzesänderung im BGB war (hab jetzt keine Lust den Termin genau abzuchecken)) irgendwann in 2003. Davor Anfechtung bis 30 Jahre, seit diesem Stichtag 10 Jahre.
Also gilt für Neuverträge seit diesem Tag eine generelle Anfechtungsmöglichkeit von 10 Jahren.
Für Altverträge sieht das dann so aus, dass (je nach Laufzeit) Anfechtung bis max. zum Stichtag in 2013 möglich ist.
Was dann aber tatsächlich passiert, sieht man frühestens dann. Anwälte sind einfallsreich.
Und klar, das was geschildert wurde ist ein Anlass für einen Prozess, egal wie lange vor Vertragsabschluss das war.
Wenn man deshalb wie geschildert nicht zum Wehrdienst musste, ist ganz klar dass man den Anlass dafür nicht vergessen haben kann und dass er wohl ernster Natur war.
Die Behauptung dass das arglistig verschwiegen wurde ist aus diesem Grund auch leicht nachvollziehbar.
Gruss - Siggi
@siggi
>>>>zeugt schon von extremer ahnungslosigkeit.
sorry aber ich muss dich nicht vom gegenteil überzeugen.
für den experten !
arglistige täuschung setzt immer vorsatz voraus.
"leiden oder litten sie in den letzten 10 jahren...." ist fast immer die fragestellung im versicherungsantrag.
wenn er keine probleme mit dieser sache in den 10 jahren hatte, hat er die frage auch richtig beantwortet. genau genommen gab es ja sogar nie probleme.
der zeitraum davor ist wie gesagt: banane. was ich nicht gefragt werde kann ich auch nicht (falsch!!) beantworten.
der bund lehnt jedes wirbelsäulenleiden aus angst vor schadenersatzklagen ab auch wenn es noch so unerheblich ist. wer mal beim bund war weiss warum, darum lohnt es sich auch nicht darauf rumzureiten.
wenn ich einen derartigen fall auf den tisch bekomme muss ich anhand der antragsfragen und der krankengeschichte prüfen ob ich einwände erheben kann. ich sehe in diesem geschildertem fall nicht mal die möglichkeit, die leistung aufgrund kausalität zu verweigern. dieser schritt käme nämlich eigentlich noch vor der anfechtung.
wenn mir die unterlagen nicht vorliegen und ich einfach so sage "arglistig" ist das banal.
du kannst also weiter soviel schreiben oder konstruieren wie du willst. dieser fall beinhaltet keine vorsätzliche falschantwort oder unterlassung und somit es ist auch keine anspruchsgrundlage für eine anfechtung vorhanden.
trotz "extremer ahnungsloskeit"
mF
Ich muss mich auch nicht von einem Ahnungslosen überzeugen lassen, denn ich war viele Jahre vor Gericht.
Und bei mir war es noch viel banaler...
Aber Besserwisser die von der Realität keine Ahnung haben gibt es überall, das kratzt mich nicht.
Wichtig ist nur, dass Wildpark kapiert was möglich ist, und das sind nun mal Fakten bei denen ich im übrigen nicht alleine bin/war.
Jeder der für Wildparks Situation behauptet, Anfechtung wäre nicht möglich, der verarscht ihn.
Gruss - Siggi
wow. beleidigungen vor sachlichkeit und fakten.
ich dachte bisher nur kinder können sich so wehren.
oder warst du etwa selbst mal betroffen ?
Ein grundlegender Hinweis für so tolle Experten wie Sie (vor denen uns Gott oder wer auch immer bewahre) wäre vielleicht, die Postings der Leute auch zu lesen bevor sie antworten.
Aus ihrer Fragestellung geht schon deutlich hervor, dass sie das nicht tun. Noch nicht mal bei weniger als 10 Zeilen.
Bei Stellungnahmen zu solch komplexen Themen ist das ziemlich unangebracht.
Hier anzufangen zu schmollen ist in der Tat ziemlich kindlich und kleinkariert, denn bei diesem ganzen Thema geht es im Leistungsfall um die Existenz von Menschen wie Wildpark. Wer weiss, was tatsächlich abgeht, kann sich darauf vorbereiten. So einfach ist das.
Gruss - Siggi
-- Editiert von Siggi M. am 01.02.2006 21:44:36
hi,
>>>>die Postings der Leute auch zu lesen bevor sie antworten.
das liegt daran, dass du viel redest aber wenig sagst.
die tatsache, dass die anfechtungsfrist auf 30 jahre angehoben wurde hat doch nur was mit dem zeitpunkt der antragstellung zu tun und nicht wie lange die krankheit/das leiden zurückliegt.
also experte schreib weiter viel. 10 zeilen sind nicht viel das ist wahr aber masse bedeutet auch nicht qualität.
also nochmal: argliste täuschung nur bei vorsatz. wenn nur 10 jahre und feststellung (ja nichtmal krankheit oder leiden - nur feststellung) gefragt gar kein vorsatz möglich sondern wahrheitsgemäß beantwortet.
kannst du kapieren oder weiter viel schreiben.
gruß mF
Es ist immer wieder erheiternd bzw. erschütternd, Beiträge von solchen Spezialisten wie ihnen zu lesen. Nur hat das Versicherungsrecht bzw. das was man normalerweise darunter versteht mit der Realität nichts zu tun.
Was zum Beispiel im kommentierten VVG stehr oder ´rechtlich´ oder ´vertraglich´ Sache ist, hat mit dem was dann tatsächlich passiert absolut nichts zu tun. Wenn nähmlich eine Anfechtung erfolgt, ist man im Krieg. Ein Krieg ohne Genfer Konventionen.
Da kann das blaue vom Himmel herunter behauptet werden und man ist Jahrelang vor Gericht, mit absolut ungewissem Ausgang. Und ´natürlich´ ist auch normal dass vor Gericht mit ´Übertreibungen´ gearbeitet wird, es geht darum zu gewinnen. Es geht dabei auch nicht um´s ´Recht´ sondern ausschliesslich um´s gewinnen.
Auch das haben sie wohl noch nicht begriffen.
Klar auch, dass alle Versicherungsfuzzys davon nichts hören wollen. Schlechte Werbung für die Branche.
Gruss - Siggi
schreib uns doch mal was neues
Ihr habt beide Ahnung.
Nur halt eben einen komplett anderen Standpunkt.
Von meiner Seite auf jedenfall vielen Dank für eure Mühen.
Zumindest weiss ich jetzt, dass wenn ich jemals wegen Rücken nicht mehr arbeiten können sollte.
Werd ich mal ganz schnell zu nem Psychologen laufen und mich wegen der Psyche BU melden.
Der viele Stress, die vielen Probleme, der Druck bla bla bla.
Weil dann zählt ja anscheinend Kauslität und die Versicherung kann zwar zurücktreten.
Muss aber in vollem Umfang leisten.
Das ist doch so, oder?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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