Berufsunfähigkeitsversicherung mit Leistungsbezug, Anzeigepflicht neue Beschäftigung

26. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz484485-41
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Leistungsbezug, Anzeigepflicht neue Beschäftigung

Hallo,

jemand ist im Leistungsbezug einer BU-Rente. Am Arbeitsmarkt nicht vermittelbar aus gesundheitlichen Gründen. Die BU ist nach alten Bedingungen, heißt ohne abstraktes Verweisungsrecht der Versicherung.

Nach 5 Jahren hat sich als Hobby das Schreiben herauskristallisiert. Nun will derjenige als Schriftsteller freiberuflich tätig werden. Der erste Roman muss noch geschrieben werden, jedoch um Kosten steuerlich geltend machen zu können und Zugang zur Künstlersozialversicherung zu bekommen, soll die Tätigkeit dort jetzt schon angemeldet werden. Erste Einnahmen sind frühstens nächstes Jahr zu erwarten, erste Gewinne wg. Aufrechnung mit entstehenden Kosten womöglich später.

Frage: Ab wann muss derjenige seiner BU-Versicherung die neue Tätigkeit melden? Ab Zeitpunkt der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit, oder erst wenn Einnahmen, oder erst wenn wirtschaftlich Gewinn erwirtschaftet wird?

Welcher Versicherungsprofi kann mir hier eine Antwort geben?

Danke, und liebe Grüße!

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.977 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen