Hallo,
jemand ist im Leistungsbezug einer BU-Rente. Am Arbeitsmarkt nicht vermittelbar aus gesundheitlichen Gründen. Die BU ist nach alten Bedingungen, heißt ohne abstraktes Verweisungsrecht der Versicherung.
Nach 5 Jahren hat sich als Hobby das Schreiben herauskristallisiert. Nun will derjenige als Schriftsteller freiberuflich tätig werden. Der erste Roman muss noch geschrieben werden, jedoch um Kosten steuerlich geltend machen zu können und Zugang zur Künstlersozialversicherung zu bekommen, soll die Tätigkeit dort jetzt schon angemeldet werden. Erste Einnahmen sind frühstens nächstes Jahr zu erwarten, erste Gewinne wg. Aufrechnung mit entstehenden Kosten womöglich später.
Frage: Ab wann muss derjenige seiner BU-Versicherung die neue Tätigkeit melden? Ab Zeitpunkt der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit, oder erst wenn Einnahmen, oder erst wenn wirtschaftlich Gewinn erwirtschaftet wird?
Welcher Versicherungsprofi kann mir hier eine Antwort geben?
Danke, und liebe Grüße!
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Leistungsbezug, Anzeigepflicht neue Beschäftigung
26. Oktober 2018
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Frage vom 26. Oktober 2018 | 21:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Leistungsbezug, Anzeigepflicht neue Beschäftigung
Probleme mit der Versicherung?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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