Berufsunfähigkeitsversicherung spielt auf Zeit - was tun?

3. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)
Berufsunfähigkeitsversicherung spielt auf Zeit - was tun?

Hallo,

was kann man bei fortlaufender Verzögerung einer Berufsunfähigkeitsversicherung tun?

Es wurde im Nov. 2019 Antrag wegen Berufsunfähigkeit gestellt. Die Aufschubzeit beträgt 6 Monate (= Mai 2020). Im Mai, nach anhaltender BU wurden Unterlagen nachgefordert, was umgehend erledigt wurde. Im Juni wurden hiernach gleichzeitig 3 Schweigepflichtsentbindungen (3 behandelte Ärzte) gefordert, welche ebenfalls umgehend erteilt wurden.

Nun wurde im Juni der erste Arzt angefragt, welcher Berufsunfähigkeit bestätigte. Im Juli (4 Wochen später) wurde der nächste Arzt angefragt, welcher ebenfalls Berufsunfähigkeit bestätigte. Weiter knapp 6 Wochen später dann Arzt Nummer 3, welche auch entsprechend bestätigte (Schreiben liegen in Kopie vor).

Auf Nachfrage Ende August wurde um Geduld gebeten. Nun wurde ein Gutachter bestellt, welcher für die Entscheidungsfindung noch benötigt würde. Einen Termin gibt es dort jedoch erst in 6 Wochen. Bis das Gutachten fertig ist, wurden auf Nachfrage weitere min. 4 Wochen genannt. Bis selbiges geprüft wird, wird vermutlich nochmals reichlich Zeit vergehen.

Wie lange muss man dieses "Spiel" mitmachen? Kann man etwas dagegen tun?

Ich danke für Einschätzungen und Ratschläge.


-- Editiert von Bebbi1971 am 03.09.2020 10:33

-- Editiert von Bebbi1971 am 03.09.2020 10:34

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birte Raguse
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo,

was genau meinen Sie mit sechsmonatiger Aufschubzeit?

Der Versicherer befindet sich derzeit noch in der Leistungsprüfung. Wenn nun ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, ist dies nicht zu beanstanden. Sollte dieses allerdings zu dem Ergebnis kommen, dass die vertraglichen Voraussetzungen des Leistungsanspruchs nicht gegeben sind, sollten Sie sich an einen FA/FAin für VersR wenden.

Viele Grüße

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#2
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwältin Birte Raguse):
Hallo,

was genau meinen Sie mit sechsmonatiger Aufschubzeit?

Der Versicherer befindet sich derzeit noch in der Leistungsprüfung. Wenn nun ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, ist dies nicht zu beanstanden. Sollte dieses allerdings zu dem Ergebnis kommen, dass die vertraglichen Voraussetzungen des Leistungsanspruchs nicht gegeben sind, sollten Sie sich an einen FA/FAin für VersR wenden.

Viele Grüße


Vielen Dank für Ihre Antwort.

Die BU-Versicherung leistet ggf. erst, wenn min. 6 Monate Berufsunfähigkeit vorliegen.

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#3
 Von 
Rechtsanwältin Birte Raguse
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Bebbi1971,

Sie meinen vermutlich die sog. fingierte Berufsunfähigkeit.
Nach den meisten Bedingungen wird Berufsunfähigkeit angenommen, wenn die versicherte Person mehr als sechs Monate ununterbrochen arbeitsunfähig gewesen ist (Leistung dann entweder rückwirkend oder nach Ablauf der sechs Monate). Der Versicherer muss sich hierbei jedoch nicht auf die Bescheinigungen des Arztes verlassen sondern kann ein Gutachten in Auftrag geben, was hier ja auch gemacht worden ist. Es geht dabei sowohl um die Prognose der Dauerhaftigkeit als auch um die Frage, ob die vertraglich vorausgesetzte Einschränkung gegeben ist.
Aktuell ist bei Ihnen die Leistungsprüfung des Versicherers nicht zu beanstanden. Sollte das Gutachten zu Ihren Ungunsten ausfallen, wäre es aber sehr kritisch zu prüfen.
Sind Ihre Beiträge gestundet worden?

Viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort



#6
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwältin Birte Raguse):
Hallo Bebbi1971,

Sind Ihre Beiträge gestundet worden?




Hallo Frau Raguse,

nochmals vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Es wurde nichts gestundet, ganz im Gegenteil. Ankündigung auf Erhöhung des BU-Beitrags ist eingegangen.
Es blieb nichts anderes übrig, als sich gegen das Anraten des behandelten Arztes für einen Arbeitsversuch "fähig" schreiben zu lassen. Nach 9 Monaten ohne jegliches Einkommen und fortlaufenden Ausgaben bleibt einem irgendwann kein anderer Weg.

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#7
 Von 
Rechtsanwältin Birte Raguse
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Bebbie,

ich rate Ihnen an, wegen der Stundung der Beiträge einmal mit dem Sachbearbeiter zu telefonieren. Noch läuft die Leistungsprüfung ja. Wenn Sie aktuell eingeschränkt wieder arbeiten, muss das nicht zwingend Auswirkungen auf die BU-Leistung haben. Sind Sie denn gesetzlich oder privat krankenversichert? Haben Sie bislang Krankentagegeld bezogen? Falls ja, was sagt der KT-Versicherer?

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#8
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)


Hallo Frau Raguse,


vielen Dank für Ihre Antwort und Mühe.

Ich bin privat versichert, beim selben Versicherer ist auch die BU. Krankentagegeld wurde bis zum selbst gewünschten Arbeitsversuch bezahlt. Dieses wurde Aufgrund ärztlichen Bescheinigungen ohne Probleme anerkannt, auf welche die BU bisher nicht leisten möchte. Begründung lautet: Es handelt sich um verschiedene Bereiche des Unternehmens.

VG

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#9
 Von 
Rechtsanwältin Birte Raguse
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Bebbie,

Sie können den VR anschreiben und darauf hinweisen, dass nach den Bedingungen bereits die VSS für eine vermutete BU (mehr als sechs Monate AU) vorlagen. Das Problem bei vermuteter BU ist, dass der Zustand anhalten muss und der VR darauf abstellen wird, dass Sie ja wieder (in Vollzeit?) arbeiten.
Es kann auch sein, dass Ihnen für einen begrenzten Zeitraum Leistungen zustehen.

Da bislang noch keine Ablehnung vorliegt, läge auch noch kein Versicherungsfall im Sinne der Rechtsschutzbedingungen vor (falls Sie eine RSV haben sollten - falls nicht, rate ich an, eine abzuschließen).

Da die Gutachter von den Versichern beauftragt werden, sind diese oftmals nicht so objektiv und neutral, wie behauptet. Sollte das Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen, sollten Sie dieses unbedingt prüfen lassen.

Aktuell haben Sie kaum eine Möglichkeit, die Prüfung zu beschleunigen. Sie können aber bei dem Gutachter nachfragen, ob ein früherer Termin möglich wäre.

Viele Grüße!

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#10
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo Frau Raguse,


nochmals vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich arbeite nicht Vollzeit aktuell, was auch vom Arzt so festgehalten wurde. Der Arbeitsversuch ist auf 3-4 Stunden täglich befürwortet worden.

Eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden.

Der Gutachter ist ein Professor einer Klinik. Ob dieser objektiv und neutral ist, kann ich nicht beurteilen.

Nach einem früheren Termin hatte ich bereits erfolglos gefragt.

Beste Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Es geht nun endlich weiter, nachdem das Gutachten eine temporäre Berufsunfähigkeit bestätigt hat. Die Versicherung hat nun geantwortet und schreibt wie folgt (Auszug).

Anspruch auf die vereinbarten Leistungen haben Sie ab dem Ende des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Eine voraussichtliche dauernde Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die behandelnden Ärzte schon jetzt prognostizieren können, dass aufgrund des Gesundheitszustands auf lange Sicht mit einer Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit zu rechnen ist.

In der Regel ist das allerdings erst später absehbar, weil die Ärzte zunächst die Behandlungs- und Therapieerfolge abwarten müssen. In diesem Fall erhalten Sie Leistungen wegen einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit.

Zusammenfassend geht der Gutachter von einer im Sinne der Vertragsbedingungen relevanten Berufsunfähigkeit zwischen November 2019 bis einschließlich Oktober 2020 aus, wobei zwischen November 2020 und einschließlich Juni 2020 von einer Funktionseinbuße von 70 Prozent ausgegangen werden kann, während von Juli 2020 bis einschließlich Oktober 2020 das Ausmaß an Störungen rückläufig war, mithin die Anzahl der Symptome und die Intensität der Beschwerden nachgelassen hat.

Eine dauerhafte Berufsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn ein medizinischer Sachverständiger erstmals prognostiziert, dass Sie den zuletzt ausgeübten Beruf in den nächsten drei Jahren ganz oder teilweise nicht ausüben können. Ansprüche auf Leistungen haben Sie in diesem Fall ab dem auf die Feststellung folgenden Monat.

Eine dauerhafte Berufsunfähigkeit liegt nach den Auswertungen des Gutachters nicht vor.

Deshalb erhalten Sie von uns bereits Leistungen, wenn Sie länger als sechs Monate ununterbrochen krankheitsbedingt nicht in der Lage waren Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen - und zwar ab dem siebten Monat der krankheitsbedingten Beeinträchtigung.

Ab dem 1. Juni 2020 zahlen wir Ihnen daher entsprechend dem Grad der Berufsunfähigkeit Leistungen für den Juni in Höhe von 70%. Ab dem 1. Juli 2020 zahlen wir Ihnen entsprechend dem Grad der Berufsunfähigkeit Leistungen in Höhe von 40%.

Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Erstens war ich bis Anfang August vom behandelnden Arzt 100% arbeitsunfähig geschrieben, was auch der Gutachter bestätigt hat. Hiernach erfolgte ein Arbeitsversuch von 2-3 Stunden täglich.
Ferner verstehe ich den Beginn der Leistungen nicht. In meinen Versicherungsbedingungen (Personenvertragsspiegel liegt mir vor) steht unter Karenzzeit 0.

Die Versicherung möchte erst ab dem siebten Monat eintreten.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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