Berufsunfähigkeitsversicherung wurde fristlos entz

10. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
arlette123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsunfähigkeitsversicherung wurde fristlos entz

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:
mein Lebenspartner besitzt seit März/ April 2008 eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die er monatlich mit 60€ bezahlt. Nun war es bei der Antragstellung so das er seinem Versicherungsvertreter die Angaben machte im Januar 2008 wegen Sehstörung und Doppelbilder beim Arzt war jedoch keine Diagnose oder Befund festgestellt worden ist. Daraufhin sagte sein damaliger Versicherungsvertreter, das diese Angabe nicht in den Antrag auf Berufsunfähigkeit mit aufgenommen werden muss da keine Diagnose gestellt werden konnte. Problem nun war das mein Partner im Oktober 2013 am Herz operiert wurde und im Anschluss über 6 Monate arbeitsunfähig war. Daraufhin haben wir für den Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt. Die Rückmeldung der Versicherung war nun schlussendlich diese, das bekannt geworden war das er im Januar 2008 bei seinem Arzt und 2 Tage in der Klinik aufgrund der Sehstörung/ Doppelbilder untersucht worden ist.... die damals nicht im Antrag notiert wurde und die Versicherung ihn aufgrund dessen die Berufsunfähigkeitsversicherung fristlos kündigt und er hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Sie haben Ihm innerhalb 2 Tage einen Betrag in Höhe von 200€ als Erstattung rücküberwiesen, was ja im Vergleich zu den Bereits bezahlten beiträgen (gesamt 3600,-) ein Witz ist. Wir haben natürlich Widerspruch eingelegt (Mai 2014) und den Sachverhalt geschildert allerdings arbeitet der besagte Versicherungsvertreter nicht mehr bei diesem Unternehmen und es wäre laut des Unternehmen immernoch die eigene Entscheidung was ich in dem Antrag vermerke und was nicht. Meine Frage hierzu: Haben wir irgend eine Chance wenigstens die bisher bezahlten Beiträge zurück zu erhalten oder sogar die wiederaufnahme der Versicherung ?

Herzlichen dank für Ihre Unterstützung,


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Hallo,

die rechtl. Grundlagen ergeben sich aus § 19VVG ff
Hier ist es wichtig, was genau die Versicherung vorwirft.
ich gehe von einer vorsätzlichen Verletzung der Vorvertraglichenanzeigepflicht aus.

"Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten."
d.h. hier wurde nicht gekündigt, sondern zurückgetreten.

Zur Leistungspflicht ergibt sich aus § 21
" Im Fall eines Rücktrittes nach § 19 Abs. 2 nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet."

heißt kurz: Voruntersuchung und HErz-Op stehen in keinem Zusammenhang muss der Versicherer leisten.

Hier würde sich direkt der Weg zum Anwalt oder Ombudsmann empfehlen!

MFG



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