Besteht Verpflichtung, Preise von Autovermietern zu vergleichen??

1. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
anteater
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)
Besteht Verpflichtung, Preise von Autovermietern zu vergleichen??

Hallo,

wenn man einen unverschuldeten Unfall hat, das Auto zu der Werkstatt seines Autohauses abgeschleppt wird, in diesem wiederum auch eine Autovermietung angesiedelt ist (DaimlerChrysler & Hertz), muß man sich dann kümmern und die Preise von Autovermietern vergleichen??
Vor allem, wenn von einem Mitarbeiter (der Autovermietung) behauptet wird, es gäbe keine Probleme.
Natürlich wurde ein gleichwärtiges Auto genommen.
Die Versicherung weigert sich nun, den angeblich viel zu hohen Preis zu bezahlen.

Ich verstehe die Welt nicht mehr, vor allem, da ja vor einiger Zeit solch ein Fall vor Gericht zugunsten des Geschädigten, also des "Unfallopfers" entschieden wurde.

Wie kann man die gegnerische Versicherung also zur Zahlung 'überreden' ?

Bin dankbar für jede Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo,

so viel ich weiß, gibt es schon Entscheidungen, die besagen, dass man nicht vergleichen muss.

Aber jeder der sich ein Mietauto nimmt, muss sich die Kosten anrechnen lassen, die er dadurch spart, dass er nicht mit seinem eigenen Auto fährt (Abnutzung etc.). In der Praxis heißt das, dass man sich ein Auto mietet, das eine Stufe "schlechter" ist. Also anstatt einer E-Klasse vielleicht eine C-Klasse. Ausnahmen werden da von den Versicherungen nur gemacht, wenn die Werkstatt/der Autovermieter plausibel erklären kann, dass er kein kleineres Auto vorrätig hatte.

Du solltest Dir dies also von Deinem Vermieter bestätigen lassen und die Versicherung darauf hinweisen, dass Du nicht zu Vergleichen verpflichtet bist.

Gruß
MCNeubert

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#2
 Von 
anteater
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Naja, groß sparen kann man das wohl nicht gerade nennen, wenn die Abnutzung des Autos eh nur ein paar Tage aufgeschoben wird. Aber das ist ja ne andere Sache..

Wenn das Unfall-Auto also eine A-Klasse war und somit kein minderwertigeres Auto zur Verfügung stand (Smarts waren alle weg), dürfte es Deiner Meinung nach keine Probs mit der Versicherung geben?

Wie soll ich weiter vorgehen?
Die Mietwagen-Rechnung erstmal bezahlen und dann das Geld von der Versicherung versuchen, zurückzubekommen?

GRuß,
anteater

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Ich würde den Vermieter bitten direkt mit der Versicherung abzurechnen - das machen die normalerweise immer so. Außerdem wird die Versicherung vor dem Vermieter sich vielleicht nicht trauen, solche Behauptungen aufzustellen und zahlen.


Viel Erfolg
MCNeubert

PS: Bei Kleinwagen (A-Klasse) ist man da in der Regel nicht so kleinlich, weil der Unterschied auch nicht so groß ist.

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