Betriebliche Altersversorgung SUPER GAU !

10. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Paperboy2677
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebliche Altersversorgung SUPER GAU !

hallo,
meine Frau hat letztes Jahr eine Betriebliche Altersversorgung unterschrieben. durch den Berater wurde uns Versichert das er alles weitere in die Wege leiten würde. Ich habe den Fehler gemacht und ihn geglaubt. Auf der Abrechnung meiner Frau sind keine Zahlungen für eine Betriebliche Altersversorgung zu sehen. Nun ja. Vielleicht dauert es ja noch ein Monat. Nach einem Monat schenkte ich diesen keine Beachtung mehr.
Jetzt nach einem Jahr meldete sich der Buchhalter des Chefs meiner Frau. Es sei nichts bezahlt worden. Die Beiträge wären vom Konto des Chefs abgebucht worden. Die Beiträge müssen nachgezahlt werden. Der Buchhalter wollte noch alles genau ausrechnen wie viel gezahlt werden soll. Der Chef distanzierte sich von der Sache und sagte: "Ihr habt das ja auch nicht gemerkt! Mein Fehler ist das nicht. Seht mal zu wie ihr da wieder raus kommt:"
Ich telefonierte mit der Gesellschaft bei der Meine Frau die Betr. Altersv. unterschrieben hat. Sie meine die alleinige Schuld liegt bei dem Buchhalter des Arbeitgebers.
Nun ja, Schuld hin oder her. Wie soll meine Frau sich jetzt verhalten. Oder was kann man am besten machen. Denn mit einem Chef legt man sich doch eigentlich nicht an. Den den Job möchte sie ja doch behalten.

P.S. dieses geschah bei alle ihrer Arbeitskolleginnen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Nach einem Monat schenkte ich diesen keine Beachtung mehr.

Und dann wundert man sich tatsächlich wenns schief geht???



quote:

Die Beiträge wären vom Konto des Chefs abgebucht worden.

Wohin wurden diese gebucht? Auf das Versicherungskonto?
Wo sind diese Beiträge JETZT?



quote:
Sie meine die alleinige Schuld liegt bei dem Buchhalter des Arbeitgebers.

Das dürfte wen das
quote:
P.S. dieses geschah bei alle ihrer Arbeitskolleginnen

stimmt auch wirklich der Fall sein




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Paperboy,

die Schuld des Buchhalters liegt doch nicht beim Vertragsabschluss, denn dafür ist Ihre Frau verantwortlich (nicht Sie), sondern allenfalls darin, dass er die fälligen Beitragsraten bisher nicht vom Gehalt einbahalten hat.

Diese Schuld ist aber lässlich, denn dies ist über Verjährungsfristen geregelt.

Worauf wollen Sie also hinaus. Soll ein anderer jetzt die Versicherungsprämie für den Versicherungsschutz Ihrer Frau für das jahr bezahlen?

Noch ein Abschlusstip: Halten Sie sich da besser raus. Mit dem vertrag haben sie rechtlich gesehen nichts zu tun und noch nicht einmal ein Auskunftsrecht.

SG

Berry

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