Betriebliche Altersvorsorge

8. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Betriebliche Altersvorsorge

Moin,

hier mal eine Frage zur betrieblichen Altersvorsorge:
Mitarbeiter M ist gezwungen, an der betr. Altersvorsorge teilzunehmen (Pflichtversicherung). Dazu wird ein Arbeitnehmeranteil abgeführt und ein Arbeitgeberanteil. Beide Anteile werden zunächst voll der Lohnsteuer und Sozialversicherung unterworfen.

M scheidet nach 3 Jahren aus dem Betrieb aus und hat somit die Wartezeit der Versicherung für eine spätere Rente nicht erfüllt. Seine eigenen Beiträge bekommt er von der Versicherung erstattet. Allerdings bekommt er weder eine Erstattung der AG-Beiträge noch werden die Steuer- und Sozialversicherungsnachteile wegen der Versteuerung der AG-Beiträge erstattet. D.h., M hat Steuern und Sozialversicherung auf etwas gezahlt, von dem er nie etwas hat oder haben wird. Sehe ich das richtig so?

Gruß
Jotrocken

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert am 08.03.2009 14:45

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Echt ärgerlich. Das wird damit gerechtfertigt, das man im Falle der späteren Rente auch die Zuschüße des AG erhält. Dazu gibt es bestimmt eine aufsichtsrechtlich geprüfte Satzung dieser Pensionskasse. Lese bitte dort nach.

Auch wer später aus so einem Unternehmen ausscheidet, hat meist Nachteile, da das Geld unverzinst noch jahrelang dort rumliegt.
Ärgerlich - aber legal.

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