Habe ein Frage zur Privathaftpflicht.
Wir haben uns einen Beamer von einmem Händler ausgeliehen um in zu testen.
Dieser Beamer ist uns defekt gegangen (runtergefahlen) muß meine Private Haftpflicht dafür aufkommen?
Der Schaden ist zu hoch um in selber zu tragen.
Habe Telfonisch denn Schaden gemeldet und die nette Dame am anderen ende sagte mir nähmlich das Sie glaubt das das nicht gezahlt wird weil es ein Leihgerät ist und der Händler das Tragen muß
Bezahlt Haftpflicht?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Geliehene und gemietete Sachen sind in der Privathaftpflicht nicht abgedeckt.
wo steht das? habe das in der police nicht gefunden.
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Wenn der Händler plötzlich zum Bekannten geworden wäre und kein Geld für's ausleihen bezahlt worden wäre, dann hätte die Versicherung bestimmt gezahlt. Aber Sie haben es ja schon der Versicherung gemeldet!
Ein neues Gerät?
auch dann wäre nicht bezahlt worden...
keine haftpflichtdeckung für gemietete, gepachtete und geliehene dinge
also no chance...
genau so isses
Ich habe mal nachgesehen...hab da ne erweiterte Elektroversicherung bei meiner Haushalt drinnen..welche Schaden durch Ungeschicklichkeit, Böswilligkeit,Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit..usw...Beschädigung von aussen
...deckt..vielleicht haste ja sowas ????Habe dabei 70 Euro Selbstbehalt
wäre das dann gedeckt gewesen??
Für was dann eine Haftpflicht? Wenn dann doch wieder was ausgeschlossen wird?
Man das kann doch ein Vertreter beim Abschluß so einer wichtigen Versicherung sagen? Nur machen tut das 100% keiner.
Ist das nicht auch Betrug?
Erst im kleingedruckten steht das, und in meinem Antrag steht nix davon drinn
Es ist kein Betrug!
Es steht in den Versicherungsbedingungen, die jeder Versicherungsnehmer ausgehändigt bekommt.
Der Vertreter kann bei Vertragsabschluss nicht alles erzählen, weil eine Beratung sonst einen Tag dauert.
Dass "geliehene" Sachen ausgeschlossen sind, ist schon deshalb verständlich, weil sonst dem betrug Tür und Tor geöffnet wären.
Alle Sachen, die irgendwie kaputt gehen, sind dann "geliehen".
Für gemietete Sachen kann eventuell eine Versicherung des Vermieters bestehen.
@epoeri: Richtig! Nur: Schäden an gemieteten Sachen deckt im Allgemeinen die Privathaftpflichtversicherung des MIETERS.
Mietsachschäden sind (fast) immer dort enthalten.
@akos: Man unterschreibt keinen Antrag, ohne die kompletten Versicherungsbedingungen sorgfältigst durch zu lesen und zu verstehen, dann gibt es auch nie unangenehme Überraschungen.
Evtl. muß eben der Vertreter noch mal kommen, wenn er für das Studieren der Unterlagen nicht 1-2 Stunden Zeit hat.
Gruß
@akos...schreiben Sie mir doch mal den genauen Schdenshergang
celishop@gmx.at
@ ikarus02
>>Nur: Schäden an gemieteten Sachen deckt im Allgemeinen die Privathaftpflichtversicherung des MIETERS.<<
Ich glaube nicht, dass das so richtig ist.
Schäden an gemieteten, geliehenen und gepachteten SACHEN sind üblicherweise vom Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht ausgeschlossen.
Die Rede war NICHT von MIET-Sachschäden, also von gemieteten Wohnungen (es sei denn, man bezeichnet auch diese als Sache) die selbstverständlich in der PH eingeschlossen sind.
-- Editiert von epoeri am 25.11.2004 19:16:24
--- editiert vom Admin
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