Im Sommer verstarb Frau B unerwartet.
Es gab keinen finanziellen Nachlass und so mussten die Kosten für Bestattung usw. von den erwachsenen Kindern getragen werden. 2 von 4 Kindern haben sich aber geweigert, da sie angeblich kein Geld hätten. So dass jetzt vorerst mal die beiden anderen alle Kosten übernommen haben. Mit der Ankündigung das Geld gerichtlich einzufordern.
Nun kamen bei der Wohnungsräumung Dokumente von zwei Lebensversicherungen zum Vorschein. Alles schon älteren Datums und nicht vollständig.
Trotz Vollmacht bekommt man keine Informationen der Versicherung wer bezugsberechtigt ist und wer wieviel bekommt.
Wem gegenüber muss die Versicherung dann überhaupt Mitteilung machen ? Kann diese einfach das Geld behalten weil keine vollständigen Unterlagen vorliegen ? Und wenn die beiden ältesten Kinder bezugsberechtigt wären, dann könnten diese auch ihren Anteil an den Bestattungskosten übernehmen.
Bezugsrecht Lebensversicherung
4. Januar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 4. Januar 2023 | 13:11
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Bezugsrecht Lebensversicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Januar 2023 | 22:58
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
ZitatWem gegenüber muss die Versicherung dann überhaupt Mitteilung machen ? :
Gegenüber dem Bezugsberechtigten.
ZitatKann diese einfach das Geld behalten weil keine vollständigen Unterlagen vorliegen ? :
Nein
Hier findet man umfangreiche Informationen zur Rechtslage:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/25-lebensversicherung-im-erbfall-5-widerruf-des-schenkungsangebots-durch-den-erben_idesk_PI17574_HI7469787.html
#2
Antwort vom 4. Januar 2023 | 23:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
ZitatTrotz Vollmacht :
Dann sollte man erst mal prüfen, ob diese Vollmacht hier überhaupt gelten würde.
ZitatWem gegenüber muss die Versicherung dann überhaupt Mitteilung machen ? :
Gegenüber den / dem Berechtigten - das kann auch ein ordnungsgemäß Bevollmächtigter sein.
ZitatKann diese einfach das Geld behalten weil keine vollständigen Unterlagen vorliegen ? :
Selbstverständlich.
Wer seine Berechtigung nicht nachweisen kann, bekommt nichts, weder Auskunft noch Geld.
Was konkret fehlt denn der Versicherung?
ZitatNein :
Kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen ...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 4. Januar 2023 | 23:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
ZitatKann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen ... :
Es bleibt dennoch bei Nein.
Und jetzt?
Schon
268.082
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten