Bezugsrecht Lebensversicherung

4. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
5schwaben5
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Bezugsrecht Lebensversicherung

Im Sommer verstarb Frau B unerwartet.
Es gab keinen finanziellen Nachlass und so mussten die Kosten für Bestattung usw. von den erwachsenen Kindern getragen werden. 2 von 4 Kindern haben sich aber geweigert, da sie angeblich kein Geld hätten. So dass jetzt vorerst mal die beiden anderen alle Kosten übernommen haben. Mit der Ankündigung das Geld gerichtlich einzufordern.
Nun kamen bei der Wohnungsräumung Dokumente von zwei Lebensversicherungen zum Vorschein. Alles schon älteren Datums und nicht vollständig.
Trotz Vollmacht bekommt man keine Informationen der Versicherung wer bezugsberechtigt ist und wer wieviel bekommt.
Wem gegenüber muss die Versicherung dann überhaupt Mitteilung machen ? Kann diese einfach das Geld behalten weil keine vollständigen Unterlagen vorliegen ? Und wenn die beiden ältesten Kinder bezugsberechtigt wären, dann könnten diese auch ihren Anteil an den Bestattungskosten übernehmen.

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von 5schwaben5):
Trotz Vollmacht

Dann sollte man erst mal prüfen, ob diese Vollmacht hier überhaupt gelten würde.



Zitat (von 5schwaben5):
Wem gegenüber muss die Versicherung dann überhaupt Mitteilung machen ?

Gegenüber den / dem Berechtigten - das kann auch ein ordnungsgemäß Bevollmächtigter sein.



Zitat (von 5schwaben5):
Kann diese einfach das Geld behalten weil keine vollständigen Unterlagen vorliegen ?

Selbstverständlich.
Wer seine Berechtigung nicht nachweisen kann, bekommt nichts, weder Auskunft noch Geld.

Was konkret fehlt denn der Versicherung?



Zitat (von hh):
Nein

Kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen ...


Es bleibt dennoch bei Nein.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen