Nach einem Brand ersetzt die Versicherung den Mietausfall (anscheinend, und hoffentlich wirklich) ... .
Die normale Keundigungsfrist der Mieter wuerde ja 3 Monate betragen ... ; andererseits habe ich tlw. gelesen, dass bis zu 12 Monate uebernommen werden ... , daher also :
==> Wieviele Monate an entgangener Miete wird die Versicherung wahrscheinlich zahlen ?
-----------------
""
Brandschaden, Mietausfall, wieviele Monate ?
14. Mai 2014
Thema abonnieren
Frage vom 14. Mai 2014 | 08:55
Von
Status: Praktikant (633 Beiträge, 212x hilfreich)
Brandschaden, Mietausfall, wieviele Monate ?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Mai 2014 | 21:30
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Hallo,
wahrscheinlich wird sie für den Zeitraum zahlen, der in den Versicherungsbedingungen für einen solchen fall festgeschrieben ist.
SG
Berry
-----------------
""
#2
Antwort vom 15. Mai 2014 | 02:35
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
Sinnvollerweise liest man das im Vertrag nach oder fragt die Versicherung.
quote:<hr size=1 noshade>Die normale Keundigungsfrist der Mieter wuerde ja 3 Monate betragen <hr size=1 noshade>
Wenn der Vermieter seine vertragliche Verpflichtung nicht mehr erfüllen kann und die Wohnung nicht mehr demMieter zur nutzung zur Verfügung steht, gelten keine Kündigungsfristen.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Und jetzt?
Schon
267.891
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
18 Antworten
-
7 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten