Brandschaden - Auszahlung nach Kostenvoranschlag

7. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
P1epmatz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Brandschaden - Auszahlung nach Kostenvoranschlag

Hallo,
mein Opa hat durch einen Brand den Zaun seines Nachbarn teilweise zerstört. Ein paar Zaunpfähle hat er schon selbst erneuert damit keine wilden Tiere auf das Grundstück kommen. Er hat den Schaden der Versicherung gemeldet und die hat den Nachbarn angeschrieben dass er Belege über den Zaun vorlegen soll und einen Kostenvoranschlag bzw. Kaufbelege für die neuen Latten und eine Schätzung des Zeitaufwands bei Eigenreparatur. Da beide schon etwas älter sind würde ich den Nachbarn gerne helfen bei der Abwicklung
Nun meine Fragen:
1. Was ist, wenn der Nachbar keine Rechnungen mehr über den Zaun hat?
2. Wenn er den restlichen Schaden erstmal noch nicht reparieren möchte sondern erst später - muss er dann trotzdem einen Kostenvoranschlag vorlegen? Habe gelesen das es trotzdem geht, allerdings mit Abzug der Umsatzsteuer. Oder ist er gegebenenfalls sogar verpflichtet die Reparatur vorzunehmen, wenn die Versicherung zahlt?
3. Wenn er es nicht reparieren lässt, wie macht er das dann mit dem Kostenvoranschlag? Klärt man das gleich mit dem Unternehmen, dass man es nur für die Versicherung braucht, die eigentliche Reparatur aber gar nicht vornehmen will?
Vielen Dank

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von P1epmatz):
1. Was ist, wenn der Nachbar keine Rechnungen mehr über den Zaun hat?

Dann könnte man schätzen.



Zitat (von P1epmatz):
2. Wenn er den restlichen Schaden erstmal noch nicht reparieren möchte sondern erst später - muss er dann trotzdem einen Kostenvoranschlag vorlegen?

Kommt ganz darauf an, was die Versicherung möchte.



Zitat (von P1epmatz):
Klärt man das gleich mit dem Unternehmen, dass man es nur für die Versicherung braucht, die eigentliche Reparatur aber gar nicht vornehmen will?

Das wäre wohl am fairsten gegenüber dem Unternehmer / Unternehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
P1epmatz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von P1epmatz):
1. Was ist, wenn der Nachbar keine Rechnungen mehr über den Zaun hat?

Dann könnte man schätzen.


Zitat (von P1epmatz):
2. Wenn er den restlichen Schaden erstmal noch nicht reparieren möchte sondern erst später - muss er dann trotzdem einen Kostenvoranschlag vorlegen?

Kommt ganz darauf an, was die Versicherung möchte.

Zitat (von P1epmatz):
Klärt man das gleich mit dem Unternehmen, dass man es nur für die Versicherung braucht, die eigentliche Reparatur aber gar nicht vornehmen will?

Das wäre wohl am fairsten gegenüber dem Unternehmer / Unternehmen.



Okay weil sie haben explizit die Belege gefordert. Er sucht aktuell noch aber bei einem Zaun eher unwahrscheinlich dass er da noch was hat, da er ca. 5 Jahre alt ist

Das heißt, die Versicherung kann entscheiden, ob repariert wird wenn das Geld fließt oder er halt einfach Pech hat und auf den Schaden sitzen bleibt sofern er sich gegen die sofortige Reparatur stellt?

Finde ich auch. Blöd ist dann nur, wenn man den Kostenvoranschlag eventuell bezahlen muss und am Ende bezahlt die Versicherung doch nicht. Das macht mir eben Sorgen. Leider ist das nicht der einzige Schaden deswegen möchten wir nicht noch mehr "ungedeckte" Kosten verursachen

-- Editiert von P1epmatz am 07.09.2020 23:41

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Das heißt, die Versicherung kann entscheiden, ob repariert wird wenn das Geld fließt oder er halt einfach Pech hat und auf den Schaden sitzen bleibt sofern er sich gegen die sofortige Reparatur stellt?


Nein, der Geschädigte kann entscheiden, ob er reparieren lässt.

Wenn er nicht reparieren lässt, dann wird der Schadenersatz um die darin enthaltene MWSt. gekürzt.

Maximal wird der Zeitwert des Zauns ersetzt.

Die Belege möchte die Versicherung haben, weil sich aus Alter und Herstellungskosten des Zauns der Zeitwert ergibt.

Ein Kostenvoranschlag ist erforderlich, weil sonst unklar ist, wie teuer die Reparatur überhaupt ist.

-- Editiert von hh am 08.09.2020 19:31

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
P1epmatz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Das heißt, die Versicherung kann entscheiden, ob repariert wird wenn das Geld fließt oder er halt einfach Pech hat und auf den Schaden sitzen bleibt sofern er sich gegen die sofortige Reparatur stellt?


Nein, der Geschädigte kann entscheiden, ob er reparieren lässt.

Wenn er nicht reparieren lässt, dann wird der Schadenersatz um die darin enthaltene MWSt. gekürzt.

Maximal wird der Zeitwert des Zauns ersetzt.

Die Belege möchte die Versicherung haben, weil sich aus Alter und Herstellungskosten des Zauns der Zeitwert ergibt.

Ein Kostenvoranschlag ist erforderlich, weil sonst unklar ist, wie teuer die Reparatur überhaupt ist.

-- Editiert von hh am 08.09.2020 19:31


Vielen Dank für die Antwort. Was macht man, wenn man keine Belege mehr zu dem Zaun findet?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.715 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen