Brandschaden an KFZ

22. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
R.Stelzig
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Brandschaden an KFZ

Hallo!

Ich musste leider vor zwei Tagen entdecken, dass ein neben meinem Auto geparktes Motorrad über Nacht vollständig abgebrannt ist, die Polizei vermutet Brandstiftung. Mein Fahrzeug hat dementsprechend auch einen nicht unerheblichen Schaden an der Fahrerseite (Lack abgeblättert, Türgriffe und Dichtungsgummis geschmolzen etc.) abbekommen.
Nur mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung ausgestattet, möchte ich natürlich trotzdem den Schaden ausgeglichen haben. Springt dafür die KFZ-Haftpflicht des Motorrad-Halters ein bzw. dessen Privathaftpflicht? Wie kann ich den Halter ermitteln, vom Motorrad war nur noch ein Haufen Asche übrig, ohne Nummernschild?

Wäre schön, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.

Ronny Stelzig

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TopGun77
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Moin,

Du kannst den Schaden erstmal Deiner Privathaftpflicht melden, wenn diese eine sogenannte Ausfalldeckung beinhaltet. Die wird sich dann um alles weiter kümmern. Wenn diese Deckung nicht vorhanden ist, so ist Dir die Polizei bei der Ermittlung des letzten Halters des Motorrades behilflich. Die kann anhand der Fahrgestellnummer diesen ermitteln, was sowieso geschieht. Du musst nur eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung stellen. Mit dem Halter kannst Du dann in Kontakt treten. Am besten nur über einen Anwalt. Es ist nämlich wahrscheinlich für das Motorad keine Versicherung vorhanden gewesen, da kein Nummernschild vorhanden ist. Sollte dies doch der Fall sein, so wirst Du den Schaden von der KFZ-Haftpflicht ersezt bekommen, ansonsten muss dies über den Halter geschehen.

Viel Glück.

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#2
 Von 
R.Stelzig
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, meine Versicherung hat mir schon einen Anwalt genannt, da werde ich mich mal diesbezüglich hinwenden.

0x Hilfreiche Antwort

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