Brille auf Sitz Haftpflichtversicherung lehnt ab

10. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
wolfia
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Brille auf Sitz Haftpflichtversicherung lehnt ab

Hallo liebe Profis,

ich Schildere mal kurz den Schadenhergang:
Person 1 ist bei Person 2 im Fahrzeug mitgefahren beim Einsteigen ist die Brille von Person 2 auf der Armlehne in der mitte gelegen. Person 1 sieht die Brille nicht diese wird irgendwie von der Armlehne auf den Sitz gestreift und beim hinsetzten beschädigt.

Hier ist eine Mitschuld von Person 2 klar gegeben aber der Haftpflichtversicherer von Person 1 lehnt den Schaden vollständig ab.

Gibt es hier Urteile?

Danke!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von wolfia):
Hallo liebe Profis,

Zitat (von AGB / Nutzungsbedingungen):
Das 123recht.de Forum ist ein reines Laien-Forum




Zitat (von wolfia):
aber der Haftpflichtversicherer von Person 1 lehnt den Schaden vollständig ab.

Mit welcher Begründung genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Mit welcher Begründung genau?


Erfahrungsgemäß eine Haftungsablehnung - Brillen haben auf Sitzflächen nichts zu suchen, überwiegendes Verschulden daher nicht beim TE zu sehen

Zitat:
Gibt es hier Urteile?


Mit Sicherheit tausende, und jedes davon um eine Nuance anders, weil der Fall ggf.etwas anders war...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von wolfia):
Hier ist eine Mitschuld von Person 2 klar gegeben


Warum? Was genau hat Person 2 denn falsch gemacht?

Person 1 hätte die Brille nicht auf die Mittelarmlehne legen dürfen, d.h. Person 1 hat klar etwas falsch gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum? Was genau hat Person 2 denn falsch gemacht?


Wenn es nach deiner Aussage geht, dann hätte Person 2 falsch gemacht:
Er hätte die Brille nicht auf die Mittelarmlehne legen dürfen. ^^

Warum eigentlich nicht?


Wenn mit deiner Frage gemeint war, was Person 1 falsch gemacht hat:
Dann wohl nichts, er hat aber unabsichtlich die Brille von der Mittelarmlehne auf den Sitz "geschafft" und sich drauf gesetzt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wolfia
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mit welcher Begründung genau?


Ja eben das Brillen nichts auf Sitzflächen zu suchen haben. Daher sehe ich ein das Person 2 nicht den vollen Schaden erstetz bekommt aber meiner Meinung nach müsste doch zumindest ein Teil entschädigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wolfia
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum? Was genau hat Person 2 denn falsch gemacht?


Person 2 hat die Brille auf die Armlehne gelegt.

Zitat (von hh):
Person 1 hätte die Brille nicht auf die Mittelarmlehne legen dürfen, d.h. Person 1 hat klar etwas falsch gemacht.


Daher falsch verstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von wolfia):
Person 2 hat die Brille auf die Armlehne gelegt.


Sorry, irgendwie habe ich die beiden Personen vertauscht. Es hätte heißen sollen:

Warum? Was genau hat Person 1 denn falsch gemacht?

Person 2 hätte die Brille nicht auf die Mittelarmlehne legen dürfen, d.h. Person 2 hat klar etwas falsch gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

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