Hallo liebe Profis,
ich Schildere mal kurz den Schadenhergang:
Person 1 ist bei Person 2 im Fahrzeug mitgefahren beim Einsteigen ist die Brille von Person 2 auf der Armlehne in der mitte gelegen. Person 1 sieht die Brille nicht diese wird irgendwie von der Armlehne auf den Sitz gestreift und beim hinsetzten beschädigt.
Hier ist eine Mitschuld von Person 2 klar gegeben aber der Haftpflichtversicherer von Person 1 lehnt den Schaden vollständig ab.
Gibt es hier Urteile?
Danke!
Brille auf Sitz Haftpflichtversicherung lehnt ab
10. November 2021
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Frage vom 10. November 2021 | 16:54
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Brille auf Sitz Haftpflichtversicherung lehnt ab
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 10. November 2021 | 20:36
Von
Status: Unbeschreiblich (120199 Beiträge, 39848x hilfreich)
ZitatHallo liebe Profis, :
ZitatDas 123recht.de Forum ist ein reines Laien-Forum :
Zitataber der Haftpflichtversicherer von Person 1 lehnt den Schaden vollständig ab. :
Mit welcher Begründung genau?
#2
Antwort vom 11. November 2021 | 07:24
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Zitat:Mit welcher Begründung genau?
Erfahrungsgemäß eine Haftungsablehnung - Brillen haben auf Sitzflächen nichts zu suchen, überwiegendes Verschulden daher nicht beim TE zu sehen
Zitat:Gibt es hier Urteile?
Mit Sicherheit tausende, und jedes davon um eine Nuance anders, weil der Fall ggf.etwas anders war...
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#3
Antwort vom 11. November 2021 | 22:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47628 Beiträge, 16834x hilfreich)
ZitatHier ist eine Mitschuld von Person 2 klar gegeben :
Warum? Was genau hat Person 2 denn falsch gemacht?
Person 1 hätte die Brille nicht auf die Mittelarmlehne legen dürfen, d.h. Person 1 hat klar etwas falsch gemacht.
#4
Antwort vom 12. November 2021 | 07:24
Von
Status: Student (2021 Beiträge, 532x hilfreich)
ZitatWarum? Was genau hat Person 2 denn falsch gemacht? :
Wenn es nach deiner Aussage geht, dann hätte Person 2 falsch gemacht:
Er hätte die Brille nicht auf die Mittelarmlehne legen dürfen. ^^
Warum eigentlich nicht?
Wenn mit deiner Frage gemeint war, was Person 1 falsch gemacht hat:
Dann wohl nichts, er hat aber unabsichtlich die Brille von der Mittelarmlehne auf den Sitz "geschafft" und sich drauf gesetzt.
#5
Antwort vom 12. November 2021 | 15:39
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMit welcher Begründung genau? :
Ja eben das Brillen nichts auf Sitzflächen zu suchen haben. Daher sehe ich ein das Person 2 nicht den vollen Schaden erstetz bekommt aber meiner Meinung nach müsste doch zumindest ein Teil entschädigt werden.
#6
Antwort vom 12. November 2021 | 15:43
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWarum? Was genau hat Person 2 denn falsch gemacht? :
Person 2 hat die Brille auf die Armlehne gelegt.
ZitatPerson 1 hätte die Brille nicht auf die Mittelarmlehne legen dürfen, d.h. Person 1 hat klar etwas falsch gemacht. :
Daher falsch verstanden.
#7
Antwort vom 12. November 2021 | 17:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47628 Beiträge, 16834x hilfreich)
ZitatPerson 2 hat die Brille auf die Armlehne gelegt. :
Sorry, irgendwie habe ich die beiden Personen vertauscht. Es hätte heißen sollen:
Warum? Was genau hat Person 1 denn falsch gemacht?
Person 2 hätte die Brille nicht auf die Mittelarmlehne legen dürfen, d.h. Person 2 hat klar etwas falsch gemacht.
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