Bußgeld Pflegeversicherung

24. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Manni1984
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 55x hilfreich)
Bußgeld Pflegeversicherung

Hallo liebe Rechtler,

ich bin kurz vor einem Insolvenzverfahren (Amtsgericht wartet auf Gutachten). Ich konnte bzw. kann meine Private Krankenversicherung nicht bezahlen, daher erhielt ich ein Bußgeld in höhe von 350 € wegen nicht bezahlter Pflegeversicherung, danach rief ich bei der Krankenkasse an, diese sagte mir ich kann nicht NUR meine Pflegeversicherung bezahlen, dies wäre ein Teil der Krankenversicherung und diese müsste ich komplett bezahlen, dies kann ich aber nicht, nun verging eine Zeit, und heute kam wieder ein schreiben, "Einleitung eines Bußgeldverfahren wegen nicht bezahlter Pflegeversicherung".

Was kann ich tun? Ich bin derzeit finanziell nicht in der Lage, meine Krankenversicherung zu bezahlen, ich gehe davon aus, das Ende nächster Woche mein Insol Verfahren eröffnet wird.

Ich bin für jede Hilfe Dank

Manni

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

http://www.pkv.de/themen/krankenversicherung/so-funktioniert-die-pkv/was-ist-wenn-ich-meinen-pkv-beitrag-nicht-zahlen-kann/



http://www.wissen-private-krankenversicherung.de/beitraege-bezahlen-aufbringen



http://www.canzlei-cramer.de/zahlungsverzug-in-privater-krankenversicherung-nur-basistarif-leistungen/


http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2013/05/pkverfahrung.pdf

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Manni,

die Antwort kommt sicher spät, aber die Auskunft der Krankenversicherung war falsch.

Du kannst - und solltest auch - sehr wohl die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung (Tarif PVN oder PVB) zahlen. Zumindest solltest Du dafür sorgen, das nie mehr als fünf Beiträge offen sind. Denn die PKV-Unternehmen sind zur Meldung ab dem 6 Rückstandsmonat verpflichtet. Sie haben da keinen Entscheidungsspielraum.

Auf dem Überweisungsträger unbedingt vermerken "Für die pflegeversicherung Monate von bis".

In der Regel ist es so, dass ein Bußgeldverfahren eingestellt wird, wenn die Beiträge nachgezahlt werden und die vorherige Nichtzahlung nicht schuldhaft war.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat übrigens keinen Einfluss auf die Beitragsrückstände. Das Ruhen des Versicherungsschutzes verbunden mit der Umstellung auf den Notlagentarif erfolgt trotzdem. Und dann hast Du nicht mehr die besten Karten.

SG

Berry

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