Moin,
ich bin Student, familienversichert bei der TK und arbeite nebenbei bei der Deutschen Post. Um in der Familienversicherung zu bleiben muss ich ja verschiedene Bedingungen erfüllen wie z.B. ein regelmäßiges Einkommen unter 455€ monatlich.
Nun habe ich letzten Monat zusätzlich zu meinem Gehalt einen Coronabonus von 150€ von meinem Arbeitgeber erhalten. Bei dem Bonus handelt es sich um eine Einmalige Bonuszahlung als ein Dankeschön. Durch diese übersteigt jedoch theoretisch mein Gehalt die Grenze für die Familienversicherung. Ich frage mich deswegen nun ob dieser Bonus zum Gesamteinkommen zählt oder nicht.
Zur Info: Der Bonus landete ohne jegliche Abzüge auf meinem Konto zusammen mit dem Gehalt
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Coronabonus und Einkommensgrenze in der Familienversicherung
26. September 2020
Thema abonnieren
Frage vom 26. September 2020 | 23:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Coronabonus und Einkommensgrenze in der Familienversicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. September 2020 | 15:50
Von
Status: Unbeschreiblich (32202 Beiträge, 5658x hilfreich)
Diese Boni wegen/für Corona werden nicht als sv-pflichtiges Einkommen bewertet.
Das weiß die TK längst.
Sie wird es entspr. berücksichtigen.
Auch steuerfrei ist dieser Bonus.
Und jetzt?
Schon
268.008
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten