DAK und Erstattung zuviel gezahlter Beiträge - wie lange rückwirkend?

29. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Dana1209
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
DAK und Erstattung zuviel gezahlter Beiträge - wie lange rückwirkend?

Hallo, alle zusammen!

Folgender Sachverhalt:
Ich bin selbstständig und seit März 2019 bei DAK freiwillig versichert. Meine Beiträge wurden anhand des Steuerbescheids von 2018 festgelegt.
(2020 war ich zwischendurch angestellt, im Herbst 2020 dann wieder zur freiwilligen DAK-Versicherung gewechselt.)

Im März 2021 wurde ich von DAK letzmals aufgefordert, den letzten vorhandenen Steuerbescheid einzureichen; da zu dem Zeitpunkt noch kein endgültiges Steuerbescheid von 2019 vorlag, zahlte ich noch die 'alten' Beiträge.
Der Bescheid 2019 kam im Juni, da ich 2019 weniger Einkommen als 2018 hatte, würden sich jetzt die DAK-Beiträge um ca 80 Euro monatlich reduzieren.

Den neuen Steuerbescheid habe ich bisher bei DAK noch nicht eingereicht, will es aber jetzt machen und dementsprechend eine Erstattung zuviel gezahlter Beiträge von DAK erhalten.

Gibt es da irgendwelche Fristen, wie lange rückwirkend die KV die Beitragsrückerstattung vornimmt? Bin ich jetzt mit meinen 6 Monaten Verzug nicht zu spät dran?

Danke vorab!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Bis zu 4 Jahre (zum Jahresende) rückwirkend ist eine Rückerstattung möglich.

0x Hilfreiche Antwort

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