Hallo,
Unser PKW wird auf einem Supermarkt-Parkplatz von einem anderen PKW angefahren. Wir melden diesen VU beiden Versicherungen. Unsere nimmt den Vorgang sowohl als Haftpflicht- wie auch als Vollkasko-Schaden auf.
Die gegnerische VS reguliert dann, nach Entsendung eines Gutachters, nur 50% des Schadens. Unsere VS schließt sich dem an und reguliert den Schaden am anderen PKW auch mit 50%.
Als wir jetzt im Rahmen des Quotenvorrechts unsere Vollkasko in Anspruch nehmen - sie enthält den kosten-pflichtig versicherten! VS-Baustein: FREIE WERKSTATTWAHL plus GELD VOR REPARATUR erbittet die VS einen Kostenvorschlag einer BMW-Fachwerkstatt entsprechend der freien WS-Wahl. Als wir darauf hinweisen, dass fiktiv abgerechnet werden soll, entsprechend dem Baustein Geld vor Rep., da das Fahrzeug fahrtüchtig ist, wurde uns telefonisch zugesagt, dass wäre OK und es würde dann der Reparatur Nettopreis BMW, natürlich abzüglich MwSt.. und der schon gezahlten 50% Regulierungssumme der generischen Versicherung überwiesen.
Nach Einreichung des gewünschten BMW - KV stellt sich die VS nun quer und orientiert sich an dem Gutachten der generischen VS und einer angeblichen "internen Beurteilung"... Sie kürzt also die Nettoreparatursumme von BMW um 940,00€ und überweist nur die Differenz.
Auf Nachfrage erklärt die VS: Die BMW-Preise seine " zu hoch ", das ergäbe sich ja auch aus den gegnerischen Gutachten in der Haftpflichtregulierung... daher die Kürzungen. Der Hinweis, dass wir doch seit Jahren extra den Baustein Freie Werkstattwahl plus versichert haben, um im Falle eines Falles auch nach dem KV einer solchen abwickeln zu dürfen und, dass ein KV einer BMW - WS natürlich höher ausfällt, wird ignoriert. Man würde bei der so vorgenommenen Abrechnung bleiben.
Ist das schon Betrug? Oder nur das übliche Verhalten von Versicherungen, wenn sie zahlen sollen?
Havannale
Darf VS bei Vollkasko mit Freier Werkstattwahl Abzüge vornehmen?
28. Januar 2021
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Frage vom 28. Januar 2021 | 10:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Darf VS bei Vollkasko mit Freier Werkstattwahl Abzüge vornehmen?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 28. Januar 2021 | 11:13
Von
Status: Weiser (16964 Beiträge, 5888x hilfreich)
Die Kasko darf auf günstigere Reparaturen
verweisen, ja. .
Haftpflicht: Der Wagen muss in den Originalzustand versetzt werden.
Kasko: Der Wagen .muss fachgerecht repariert werden.
-- Editiert von -Laie- am 28.01.2021 11:15
#2
Antwort vom 28. Januar 2021 | 11:20
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatIst das schon Betrug? :
Nein.
ZitatOder nur das übliche Verhalten von Versicherungen, wenn sie zahlen sollen? :
Natürlich; vor allem wenn sie wissen dass ein Laie versucht seinen Schaden selbst zu regulieren.
gruß charly
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#3
Antwort vom 28. Januar 2021 | 11:23
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatDie Kasko darf auf günstigere Reparaturen :
verweisen, ja. .
Wie kommst du darauf?
ZitatHaftpflicht: Der Wagen muss in den Originalzustand versetzt werden. :
Nein.
ZitatKasko: Der Wagen .muss fachgerecht repariert werden. :
Nein.
gruß charly
#4
Antwort vom 28. Januar 2021 | 11:47
Von
Status: Weiser (16964 Beiträge, 5888x hilfreich)
Lies dir die Versicherungsbedingungen der ganzen Versicherer durch. Der Geschädigte hat eine Schadenminderungspflicht.ZitatWie kommst du darauf? :
Einzig für den Fall eines Haftpflichtschadens hat der BGH entschieden, das man sich. icht auf eine freie Fachwerkstatt einlassen muss, wenn erkennbar war, dass in der Vergangenheit der Eigentümer auch so gepflegt hat.
Mit Originalzustand meine ich übrigens den Zustand vor dem Unfall.
Und jetzt?
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