Darf eine Versicherung kostenlastige Kunden mit Prämien zum Versicherungswechsel motivieren?

26. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
wurm1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf eine Versicherung kostenlastige Kunden mit Prämien zum Versicherungswechsel motivieren?

Hallo,

zum besseren Verständnis des Titels:

GKVs werben mit Prämien um neue Kunden zu locken. Das war damals erlaubt, ob das heute noch immer so ist, weiß ich nicht.

Einige wenige Kunden der GKVs sind sehr kostenlastig und belasten langfristig die Versicherung mehr als sie diesen nützlich sind.
Darf die GKV (im umgekehrten Fall zum obigen Prämienbeispiel) den kostenlastigen Kunden eine Prämie anbieten, wenn dieser zu einem Wettbewerber wechselt?


Beispiel: chronisch kranker 25 Jähriger Kunde verursacht der GKV jährlich 50.000 EUR kosten. GKV bietet Kunden 10.000 EUR sofern dieser zu einer andere GKV wechselt.

Ist das erlaubt? Eine andere GKV muss diesen Kunden akzeptieren/aufnehmen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Willst Du hiermit erfragen, ob es möglich ist, dass Du mit Deiner Krankenkasse eine Austrittsprämie aushandeln kannst?

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
GKV bietet Kunden 10.000 EUR sofern dieser zu einer andere GKV wechselt.
Welche Versicherung ist denn so blöd und bietet das an? Der Versicherte könnte ja umgehend wieder zurück wechseln ...

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Der Versicherte könnte ja umgehend wieder zurück wechseln ...


Grundsätzlich wäre allerdings die Bindungsfrist zu beachten.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 27.04.2019 00:09

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von wurm1):
Ist das erlaubt?


Da diese Austrittsmotivation weder im allg. Leistungskatalog der GKV und vermutlich auch nicht in der Satzung dieser Kasse vorgesehen ist, wäre es eine kassenferne Leistung die man dann auch nicht als Bagatellleistung abtun kann, daher nicht erlaubt.

Berry

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#5
 Von 
wurm1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
wäre es eine kassenferne Leistung die man dann auch nicht als Bagatellleistung abtun kann

Trifft dies nicht auch zu für die Neukundenprämien, welche Krankenkassen neuen Versicherten anbieten?

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