Hallo,
zum besseren Verständnis des Titels:
GKVs werben mit Prämien um neue Kunden zu locken. Das war damals erlaubt, ob das heute noch immer so ist, weiß ich nicht.
Einige wenige Kunden der GKVs sind sehr kostenlastig und belasten langfristig die Versicherung mehr als sie diesen nützlich sind.
Darf die GKV (im umgekehrten Fall zum obigen Prämienbeispiel) den kostenlastigen Kunden eine Prämie anbieten, wenn dieser zu einem Wettbewerber wechselt?
Beispiel: chronisch kranker 25 Jähriger Kunde verursacht der GKV jährlich 50.000 EUR kosten. GKV bietet Kunden 10.000 EUR sofern dieser zu einer andere GKV wechselt.
Ist das erlaubt? Eine andere GKV muss diesen Kunden akzeptieren/aufnehmen
Darf eine Versicherung kostenlastige Kunden mit Prämien zum Versicherungswechsel motivieren?
26. April 2019
Thema abonnieren
Frage vom 26. April 2019 | 20:21
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf eine Versicherung kostenlastige Kunden mit Prämien zum Versicherungswechsel motivieren?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. April 2019 | 20:45
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
Willst Du hiermit erfragen, ob es möglich ist, dass Du mit Deiner Krankenkasse eine Austrittsprämie aushandeln kannst?
#2
Antwort vom 26. April 2019 | 23:36
Von
Status: Philosoph (13744 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Welche Versicherung ist denn so blöd und bietet das an? Der Versicherte könnte ja umgehend wieder zurück wechseln ...Zitat:GKV bietet Kunden 10.000 EUR sofern dieser zu einer andere GKV wechselt.
Stefan
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. April 2019 | 00:07
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
ZitatDer Versicherte könnte ja umgehend wieder zurück wechseln ... :
Grundsätzlich wäre allerdings die Bindungsfrist zu beachten.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 27.04.2019 00:09
#4
Antwort vom 27. April 2019 | 00:17
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatIst das erlaubt? :
Da diese Austrittsmotivation weder im allg. Leistungskatalog der GKV und vermutlich auch nicht in der Satzung dieser Kasse vorgesehen ist, wäre es eine kassenferne Leistung die man dann auch nicht als Bagatellleistung abtun kann, daher nicht erlaubt.
Berry
#5
Antwort vom 27. April 2019 | 22:27
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:wäre es eine kassenferne Leistung die man dann auch nicht als Bagatellleistung abtun kann
Trifft dies nicht auch zu für die Neukundenprämien, welche Krankenkassen neuen Versicherten anbieten?
Und jetzt?
Schon
268.292
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten