Hallo zusammen,
folgender Fall: nach Angebot eines Aufhebungsvertrages durch den damaligen AG in 09/ 2018 habe ich mich bei einem Anwalt für Arbeitrecht beraten lassen und diese Beratung auch gezahlt.
Da er der Meinung war (aus dem vorliegenden Mailverkehr zwischen mir und dem AG), dass es hier künftig zu weiteren Problemen kommen könnte, empfahl er mir den Abschluß einer Rechtsschutzversicherung.
Versicherungsbeginn war 01.11.2018.
Weiterer Verlauf:
02/2019: AG behält angebliche Bonusvorauszahlungen bis einschließlich 06/2019 ein (Gehaltszahlung nur 40%)
03/2019: Eigenkündigung zum 30.06.2019
07/2019: Beauftragung der obigen Anwaltskanzlei zur Rückforderung des einbehalten Gehaltes
09/2019: Anwaltskanzlei teilt mir mit, dass die Deckungszusage der Rechtsschutz erfolgt sei (mündlich)
12/2019: Klageeinreichung beim Arbeitsgericht, da eine außergerichtliche Klärung nicht erzielt werden konnte
02/2020: kurz vor Gerichtstermin Einigung mit dem ehemaligen AG auf Zahlung von 50% der offenen Summe
01/ 2021: Rechnung vom Anwalt über 3.500 Euro, da die Versicherung nicht zahlt. Begründung: Die Anwaltskanzlei hatte auch Unterlagen aus 09/ 2018 an die Versicherung gegeben - da bestand noch kein Versicherungsschutz.
Für die Versicherung ist das ein Fall (Probleme mit dem AG) für den Anwalt zwei verschiedene (Aufhebungsvertrag, Einbehaltenes Gehalt).
Hat jemand eine Idee, was ich außer Zahlen und mich ärgern machen kann?