Deutlichkeitsgebot bei Rentenversicherung

12. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Deutlichkeitsgebot bei Rentenversicherung

Hallo,
ich habe zu einer Rentenversicherung den Widerruf getätigt. Erwartungsgemäß hat die Versicherung die Rückabwicklung abgelehnt mit der Begründung, die Belehrung wäre korrekt.
Mir geht es nun um folgendes:
der gesamte Vertrag ist in kleiner Schrift gefertigt,
auch die Belehrung in kleiner Schrift,
nicht hervorgehoben, kein Fettdruck etc.

Allerdings befindet sich die Belehrung auf der letzten Seite des Vertrages alleine im oberen Bereich.
Genügt dies dem Deutlichkeitsgebot oder muss die Belehrung trotzdem hervorgehoben sein?

Wer kennt sich damit aus?
Vielen Dank.

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48396 Beiträge, 17073x hilfreich)

Zitat:
Genügt dies dem Deutlichkeitsgebot


Welches Deutlichkeitsgebot?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3096x hilfreich)

Zitat (von mauba):
der gesamte Vertrag ist in kleiner Schrift gefertigt,
auch die Belehrung in kleiner Schrift,
nicht hervorgehoben, kein Fettdruck etc.
Zitat (von mauba):
Allerdings befindet sich die Belehrung auf der letzten Seite des Vertrages alleine im oberen Bereich.
Zitat (von mauba):
muss die Belehrung trotzdem hervorgehoben sein


Sie ist's doch. Sie steht alleine im oberen Bereich - wenn der Kunde seine Unterlagen nicht durchliest (was man IMMER tun sollte, das grenzt die Wahrscheinlichkeit von "Wusste ich nicht" - "Selbst schuld" extrem ein), dann würde auch Fettdruck in Schriftgröße 40 und einem aufgedruckten Einhorn auch nicht helfen.

Ich meine, daß die Belehrung ausreichend deutlich gemacht ist.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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