Hallo,
ich habe zu einer Rentenversicherung den Widerruf getätigt. Erwartungsgemäß hat die Versicherung die Rückabwicklung abgelehnt mit der Begründung, die Belehrung wäre korrekt.
Mir geht es nun um folgendes:
der gesamte Vertrag ist in kleiner Schrift gefertigt,
auch die Belehrung in kleiner Schrift,
nicht hervorgehoben, kein Fettdruck etc.
Allerdings befindet sich die Belehrung auf der letzten Seite des Vertrages alleine im oberen Bereich.
Genügt dies dem Deutlichkeitsgebot oder muss die Belehrung trotzdem hervorgehoben sein?
Wer kennt sich damit aus?
Vielen Dank.
Deutlichkeitsgebot bei Rentenversicherung
12. November 2018
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Frage vom 12. November 2018 | 14:11
Von
Status: Schüler (241 Beiträge, 56x hilfreich)
Deutlichkeitsgebot bei Rentenversicherung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 15. November 2018 | 22:46
Von
Status: Unbeschreiblich (48396 Beiträge, 17073x hilfreich)
Zitat:Genügt dies dem Deutlichkeitsgebot
Welches Deutlichkeitsgebot?
#2
Antwort vom 16. November 2018 | 00:14
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3096x hilfreich)
Zitatder gesamte Vertrag ist in kleiner Schrift gefertigt, :
auch die Belehrung in kleiner Schrift,
nicht hervorgehoben, kein Fettdruck etc.
ZitatAllerdings befindet sich die Belehrung auf der letzten Seite des Vertrages alleine im oberen Bereich. :
Zitatmuss die Belehrung trotzdem hervorgehoben sein :
Sie ist's doch. Sie steht alleine im oberen Bereich - wenn der Kunde seine Unterlagen nicht durchliest (was man IMMER tun sollte, das grenzt die Wahrscheinlichkeit von "Wusste ich nicht" - "Selbst schuld" extrem ein), dann würde auch Fettdruck in Schriftgröße 40 und einem aufgedruckten Einhorn auch nicht helfen.
Ich meine, daß die Belehrung ausreichend deutlich gemacht ist.
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