Diebstahl aus Auto

6. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nele Martens
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 13x hilfreich)
Diebstahl aus Auto

Hallo,

mir ist zum zweiten Mal innerhalb von 2 Jahren das Auto aufgebrochen worden. Jetzt habe ich Angst, dass die Versicherung den Schaden nicht reguliert.

Ich war auf dem Rückweg vom Skiurlaub und dann in einer Stadt auf dem Weg mit einem Freund was essen. Das Auto hatte ich auf einem Parkplatz nahe der Autobahn abgestellt. Ich wollte dann nach dem Essen weiterfahren.

Als ich wiederkam war die eine Scheibe des Autos eingeschlagen, meine Skiausrüstung und meine Reisetasche weg. Habe die Polizei gerufen und den Schaden aufnehmen lassen.

Kann die Versicherung jetzt den Schaden wegen fahrlässigen Handels ablehnen?

Ich hätte aber die Skisachen und die Tasche nicht mit ins Restaurant nehmen können.

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn man die Dinge von außen im Auto sehen konnte, sieht es schlecht aus mit einer Regulierung durch die Versicherung.

quote:
Ich hätte aber die Skisachen und die Tasche nicht mit ins Restaurant nehmen können.


Warum nicht?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

besteht überhaupt eine reisgepäckversicherung??

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#3
 Von 
Nele Martens
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 13x hilfreich)

Nein, ich habe eine Hausratversicherung, die den Schaden mit abdeckt.

Die Ski und die Tasche waren im Kofferraum unter der Abdeckung verstaut. Also nicht sichtbar.

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#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

das ist so keine grobe fahrlässigkeit.

gruß

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#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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