Doppelt versichert

1. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Svenja1234567890
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelt versichert

Hi,

Wir haben vor einigen Monaten in unserem Namen unsere Hausratversicherung von einer anderen Versicherungsgesellschaft kündigen lassen. Dabei ist der neuen Versicherungsgesellschaft ein Fehler unterlaufen (die neue Versicherung startete ein halbes Jahr zu früh), so dass wir momentan doppelt versichert sind, was uns leider erst ein paar Monate später auf gefallen ist. Nun sagt die neue Versicherung, dass wir kein Anrecht auf eine Rückzahlung hätten. Ist das korrekt ?

Grüße und schon mal ein Danke im Voraus für eine Antwort.

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ja, da eine Doppelversicherung nicht verboten ist.

Berry

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Wurde NACHWEISLICH vereinbart, dass die neue Versicherung erst nach Auslaufen der alten Versicherung starten soll?

Oder war der Auftrag "neue Versicherung und die Alte bitte kündigen".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Svenja1234567890
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde mündlich vereinbart, dass die neue Versicherung starten soll, wenn die alte aus gelaufen ist. Die neue Versicherung wurde 2015 für den 01.10.2017 abgeschlossen, da die alte zu dem Zeitpunkt endet. Und gestartet hat die neue Versicherung am 01.10.2016. Hätten wir eine Doppelversicherung beabsichtigt, hätte man sie ja auch schon 2015 starten können. Dem Berater, dem das passiert ist, hat auch schon zugegeben das ihm ein Fehler unterlaufen ist.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Svenja1234567890):
Und gestartet hat die neue Versicherung am 01.10.2016.
weicht dieser Termin vom Antrag ab?

Falls nein, warum wurde dann der Beginn so beantragt?

Zitat (von Svenja1234567890):
Dem Berater, dem das passiert ist, hat auch schon zugegeben das ihm ein Fehler unterlaufen ist.


Wenn das beweisbar ist, haftet er für den Vermögensschaden. Vielleicht sollte man ihn auch auf die Wettbewerbsrichtlinen und das Verbot der Kündigungshilfe mal hinweisen.

Berry

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