Doppelversicherung RSV

8. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)
Doppelversicherung RSV

Hallo zusammen,
mich beschäftigt gerade folgendes Thema zur Rechtschutzversicherung.
Wir haben eine Familienversicherung seit Jahren (nicht in Anspruch genommen).
Dieses Jahr bin ich etwas auf Krawall gebürstet und habe aktuell ein Verfahren darüber laufen gegen einen Autokonzern. Wir müssen nun leider auch noch gegen 2 Versicherungen mit Rechtshilfe vorgehen, da diese sich tot stellen.

Ich sehe daher die latente Gefahr in Kürze dann Post mit der Kündigung zu erhalten. Da es bei uns in der Firma auch etwas kriselt würde ich ungern den Versicherungsschutz verlieren...nur für den Fall der Fälle.

Daher mein Plan jetzt einfach eine 2. RSV abzuschließen bevor die 1. evtl. gekündigt wird. Nun lese ich aber im Netz, dass eine Doppelversicherung nicht erlaubt wäre, da man doppelt abrechnen könnte. Das wäre aber gar nicht mein Vorhaben. Ich möchte einfach nur ein Backup haben, falls die 1. Versicherung kündigt. Wahrscheinlich findet man dann ja keine neue oder nur superteuer.

Wie läuft das in der Regel bei den Versicherungen? Warten die erst das Ende des Verfahrens ab bevor die kündigen. Gegebenenfalls trägt ja der Gegner die Kosten des Rechtsanwalts und die Versicherung hat gar keine Kosten. Fragen die vorher ob man selbst zahlen möchte oder kommt gleich der böse Brief?

Gibt es sonst andere sinnvollere Wege?
Danke euch
Paragrafenreiter

Probleme mit der Versicherung?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pa450565-15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

interessante Konstellation, ich habe exakt den gleichen Fall.

Habe aber bereits 2 RSV abgeschlossen, stehe nun aber vor der Frage ob das ggf. Probleme geben könnte.

Bei mir ist es so, dass die ältere Versicherung nur einen sehr kleinen Teil abdeckt (privates Versicherungs- Vertragsrecht) und die zweite, neuere Versicherung einen umfangreichen "Premiumschutz".

Bis jetzt habe ich keine von beiden benötigt. Will ungern eine von beiden kündigen, bin zwar kein "Streithansel", aber aufgrund von gesundheitlichen Problemen könnte es sein, dass ich mehrere Deckungen (Versicherungen, Sozial, Arbeit...) brauche.

Auf der anderen Seite ist ein Streit im Leistungsfall scheinbar vorprogrammiert...

Wäre sehr dankbar, wenn hier jemand fundierte Ratschläge geben könnte.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von pa450565-15):
Auf der anderen Seite ist ein Streit im Leistungsfall scheinbar vorprogrammiert...


Nö, wieso sollte es so sein?

Eine Doppelte Absicherung ist doch nicht verboten. Wirf mal einen Blick ins VVG ab § 74

Berry

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#3
 Von 
pa450565-15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war ironisch oder?

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von pa450565-15):
Das war ironisch oder?


Durchaus nicht.

Wenn das zu viel zu lesen ist, überspringe eben §74 VVG und fange bei §77 - 79 VVG an zu lesen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von pa450565-15):
Das war ironisch oder?


Keineswegs. Du schreibst oben etwas von verbotener Doppelversicherung und ich habe Dir erklärt und belegt, dass es ein solches Verbot nicht gibt.

Berry

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#6
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

§74 ist hier völlig fehl am Platze, hier geht es um die Versicherungssumme innerhalb eines Vertrags!

Nichtsdestotrotz ist eine Doppelversicherung an sich nicht verboten.
In der Praxis sogar sehr gängig in Übergangszeiten von einer Versicherung zur anderen.

In der Praxis aber ebenso relevant: Die Frage nach bestehenden Verträgen im Rahmen des Antrags!
Wenn hier ein anderer Vertrag nicht angegeben wird, hat das je nach Verschulden eine entsprechende Rechtsfolge für den Vertrag (und ggf die Leistung) - nennt sich vorvertragliche Anzeigepflicht.
Das ist übrigens die Stelle, an der der Plan scheitern dürfte

Sollte dieser Umstand erst später bekannt werden (Demenz als Volkskrankheit oder man zieht zusammen und ist plötzlich doppelt versichert), schlägt der §77 VVG ein.

Wie die Versicherer mit der Info Umgehen, ist nicht vorgeschrieben.

Zitat:
Warten die erst das Ende des Verfahrens ab bevor die kündigen

Nö - das tun die, wenn Ihnen danach ist



-- Editiert von Lazyboy am 15.08.2018 08:48

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Nichtsdestotrotz ist eine Doppelversicherung an sich nicht verboten.
In der Praxis sogar sehr gängig in Übergangszeiten von einer Versicherung zur anderen.


Im einigen gewerblichen Bereichen ist eine Doppelversicherung sogar recht häufig, teilweise von Versicherern sogar gefordert um das Risiko zu teilen.

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
§74 ist hier völlig fehl am Platze,
hat auch keiner geschrieben, sondern Bereich ab § 74 VVG .

Ab dem § 74 beginnen die Regelungen zur Schadenversicherung, solltes Du eigentlich wissen.

Berry

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#9
 Von 
pa450565-15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldungen.
Seid ihr Juristen? Gewerblicher Rechtsschutz mit höheren Summen, ja leuchtet ein.. Ich bin kein Jurist, als Laie tu ich mir daher schwer zu interpretieren was im konkreten Leistungsfall (Deckungsfall) passieren wird wenn man privat den Fall 2x versichert hat.
Anzeigepflicht mal außen vor, teilen sich dann die beiden Versicherungen das Risiko? Oder übernimmt die Deckung die Versicherung die schon länger besteht?
Auch wenn gesetzlich wohl zugelassen, vermute ich eher, dass es im Leistungsfall ein Drama geben wird.

Danke nochmal.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Das sich bei einer RSV die Versicherer das Risiko teilen ist bei "Endverbraucher" Versicherungen unwahrscheinlich.

Zitat (von pa450565-15):
Oder übernimmt die Deckung die Versicherung die schon länger besteht?


Welche die Deckung übernimmt..... Keine, eine von Beiden oder beide....

Zitat (von pa450565-15):
Anzeigepflicht mal außen vor


Die mal nicht außen vor, denn in der Regel lehnt einer der Versicherer die Fortführung des Vertrages ab.

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#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

So wie ich die Frage verstanden habe dürfte das Problem nicht in einer Doppelversicherung liegen sondern daran dass man ein brennendes Haus nicht mehr versichern kann.
Die neue RV wird also nur für Fälle helfen in denen das versicherte Ereignis erst NACH Abschluss der Versicherung eintritt.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
pa450565-15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Schadensfall ist weder eingetreten noch aktuell in Sicht, reines Bauchgefühl...

Ich werde wohl den Versicherer mit dem umfangreichen Premiumschutz bitten das vom Umfang her kleinere Risiko der alten Versicherung auszuschließen, damit sollte das Problem gelöst sein.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von pa450565-15):
Ich werde wohl den Versicherer mit dem umfangreichen Premiumschutz bitten das vom Umfang her kleinere Risiko der alten Versicherung auszuschließen, damit sollte das Problem gelöst sein.


Nicht vergessen, der alten Versicherung ebenfalls die neue mitzuteilen, ansonsten hat man kein Problem gelöst, sondern sich im Schadensfall ein neues geschaffen.

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