Doppelversicherung

19. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.12.2011 17:20:58
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 11x hilfreich)
Doppelversicherung

Hallo,

wann und wie muss ich Versicherungen eine Doppelversicherung melden oder ist dies egal so lange ich nicht bei beiden die gleichen Erstattungen beantrage.

Ich habe eine Auslandsreiseversicherung für 6 EUR und eine Krankenzusatzvericherung für einen monatlichen Betrag (in deren Tarifbestimmungen auch ein Auslandsschutz enthalten ist) Die Krankenzusatzversicherung möchte ich für Zahlersatz etc. nutzen, und die Auslandskrankenversicherung weiterlaufen lassen. geht das?
Was muss ich der Auslandskrankenversicherung und was der Krankenzusatzversicherung mitteilen?

Gruss

Peter




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

prüf doch erstmal, ob beide auch wirklich die gleichen Leistungen erbringen.
Oft sind dieseVersicherungen doch sehr verschieden.

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#2
 Von 
rave_66
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

Gemeldet werden muss da m.E. nichts. Du zahlst auch für beide Verträge.

Für die Einreichung der Rechnungen braucht man die Originalbelege, somit ist das Doppel-Einreichen nicht ganz so einfach.

In meiner priv. KV ist automatisch auch eine Auslands-KV enthalten, die ich aber nicht nutze im Anspruchsfall, da ich ansonsten ggf. die Beitragsrückerstattung verlieren würden. Kündbar sind diese Bestandteile oftmals auch nicht, da im Komplett-Package vorhanden.

Man kann auch Kopien der Rechnungen bei beiden KVen einreichen und schauen, wo evtl. mehr herauskommt und dann dort die Originale hinschicken.

Gruss rave_66



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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

quote:
In meiner priv. KV ist automatisch auch eine Auslands-KV enthalten, die ich aber nicht nutze im Anspruchsfall, da ich ansonsten ggf. die Beitragsrückerstattung verlieren würden.
Tja, so denken viele ohne zu wissen, dass die meisten RKV's eine sogenannte Subsidiärsklausel haben, womit sie sich die Kohlen wiederholen.

Und selbst wenn sie diese nicht haben handelt es sich um eine Doppelversicherung und sie holen sich die Hälfte wieder. Nur wenige Verträge verzichten ganz auf den Rückgriff.

Doppelversicherungen sind nicht verboten aber unerwünscht und spätestens im Leistungsfall erscheint auch die Frage, ob die Risiken noch anderswo versichert sind.

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" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

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