Doppelversicherung

2. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
pvh
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelversicherung

Ein Geländeeigentümer lässt auf seinem Gelände gewerbliche Touristenflüge durchführen.

Durchgeführt werden diese Flüge von freiberuflichen Piloten, die selber über die erforderlichen Lizenzen und Versicherungen für Sachschäden und Passagierschäden verfügen.

Nun kam es in der Vergangenheit zu einem Unfall, bei dem ein glücklicherweise nur geringer Personenschaden (leichte Verletzung) entstand, aber ein hoher Sachschaden für den Geländeeigentümer im 6-stelligem Bereich auftrat.
Eine (vorgeschriebene) Versicherung des Piloten lag (obwohl gesetzlich vorgeschrieben) nicht vor.

Nun verlangt der Geländebetreiber von allen am Gelände fliegenden Piloten sich einer bestimmten Flugschule als "Flugschulpilot" anzuschliessen, die von den Piloten ca. 40% "Provision" verlangen.
Begründet wird dies mit einer "doppelten Absicherung", sollte es erneut zu einem Fall kommen das keine gültige Versicherung eines Piloten vorliegt. Dann würde - so die Auffassung des Geländehalters - der Veranstalter des Fluges haftbar gemacht werden können bzw dessen Versicherung den Schaden übernehmen können.

Mehrere Fragen hierzu:

1. Liegt hier ein Fall der "Scheinselbstständigkeit" vor?
Die Piloten sind beim "Veranstalter" nicht sozial- und krankenversichert dürfen aber ausdrücklich nur Flüge für den einen Veranstalter durchführen ohne selber Aufträge annehmen zu dürfen. Brisant: Der Betreiber des Geländes ist teilweise in öffentlicher Hand.

2.Liegt hier der Fall der "Doppelversicherung" vor, oder gilt dies nur für den Fall wenn derselbe Versicherungsnehmer zwei Versicherungen abgeschlossen hat um das gleiche Risiko abzusichern?
Wie ist hier der Fall zu bewerten, dass der Flugschulbesitzer selber fliegt?

3.Ist eine Versicherung eines "Dritten" zur Zahlung verpflichtet, wenn der "Verursacher" des Schadens ungesetzlicherweise über keine Versicherung verfügt oder diese Versicherung die Zahlung verweigert (z.B. wegen grober Fahrlässigkeit). Oder muss eine Haftpflichtversicherung zahlen und kann in diesem Falle nur selber den Verursacher in Regress nehmen?
Wie würde sich in einem Schadensfall die Rechtsform des

4.Veranstalters/Flugschule als "GmbH" auswirken? - Wäre dann auch die Haftung automatisch auf die Einlage von 25.000 Euro beschränkt?

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