Dritter PKW in der Kfz–Haftpflichteinstufung

27. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Suma24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Dritter PKW in der Kfz–Haftpflichteinstufung

Hallo zusammen,
Wir haben seit kurzem einen dritten PKW (für die Tochter, 18 Jahre) gekauft und bei der gleichen Versicherung (HUK24) versichert wie die beiden anderen PKW und alle 3 sind auf den Namen der Ehefrau zugelassen und versichert. Nun bekommen wir unerwartet eine Einstufung von PKW 2 in die Schadenfreiheitsklasse (SFK) 1/2 mit 80% in der Haftpflicht (HP) von bisher 18% !!!
Die Versicherung hat an der Einstufung von PKW 1 nichts geändert und PKW 3 hat die SFK von PKW 2 bekommen (übernommen). Auf den Ehemann war seit 15 Jahren kein PKW mehr zugelassen und versichert; es ist leider auch keine ehemalige SFK mehr nachweisbar für eine bessere Einstufung. Alle früheren Unterlagen sind vernichtet. Der Ehemann fährt aber schon seit mehr als 20 Jahren täglich unfallfrei Auto. Was können wir tun, das der PKW 2 nicht mit SFK 1/2 = 80% eingestuft bleibt – die HP–Prämie ist aktuell über 1.100 € jährlich !!!
Bringt da eine Änderung des Halters (Zulassung) auf den Ehemann und dann Versicherung auf den Ehemann etwas ?
Wir wären Euch sehr dankbar für einen Rat in der Sache.

Gruß Suma24

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Suma24):
Was können wir tun, das der PKW 2 nicht mit SFK 1/2 = 80% eingestuft bleibt – die HP–Prämie ist aktuell über 1.100 € jährlich !!!

Den SFK von PKW 3 wieder auf PKW 2 übertragen.



Zitat (von Suma24):
Der Ehemann fährt aber schon seit mehr als 20 Jahren täglich unfallfrei Auto.

Irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Suma24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,
Danke für deine Einschätzung aber wenn ich die aktuelle SFK von Pkw 3 auf PKW 2 übertragen lasse, wie wird dann deiner Meinung nach PKW 3 ( zuletzt angeschaffter PKW) eingestuft werden ? Ich denke auch bei 1/2 = 80%. Also bringt mir das dann was ?
Gruß Suma24

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Einer de PKW wird 80% haben. Wo ist denn das Problem? Es bestanden 2 Verträge die sich im Laufe der Zeit einen SFR erarbeitet haben. Der 3. Vertrag muss das erst noch im Laufe der nächsten Jahre erreichen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Suma24):
Ich denke auch bei 1/2 = 80%. Also bringt mir das dann was ?


Richtig, denn eines der 3 Fahrzeuge muss in SF1/2 eingestuft werden. Es ist also nicht möglich eine vorhandene Einstufung quasi zu verdoppeln.

Dabei kann die von der Versicherung gewählte Variante durchaus die günstigste sein, denn es sollte das Fahrzeug in der niedrigsten SF-Klasse sein, für das die höchste Grundprämie gilt.

Da für Fahranfänger schon in der Grundprämie hohe Zuschläge gelten, kann das Fahrzeug der Tochter durchaus das teuerste sein und die Einstufung durch die Versicherung zu der insgesamt günstigsten Prämie für alle 3 Fahrzeuge zusammen genommen führen.

Das gilt jedenfalls dann, wenn die Tochter auf die anderen beiden Fahrzeuge nicht angemeldet ist und daher damit auch nicht fahren darf.

Wenn man eine andere Zuordnung der SF-Klassen wünscht, so ist im Regelfall problemlos ein Tausch möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Suma24):
die HP–Prämie ist aktuell über 1.100 € jährlich !!!


Auf welche Fahrzeuge ist die Tochter denn als Fahrerin angemeldet?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Suma24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,
die Tochter ist hauptsächlich als Fahrer 1 bei PKW 3 angemeldet und auch als Nutzerin bei dem hochgestuften PKW 2 (Ersatzfahrzeug).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Suma24):
und auch als Nutzerin bei dem hochgestuften PKW 2 (Ersatzfahrzeug).


Das macht die Versicherung so teuer. Meine persönliche Erfahrung ist, dass die Anmeldung einer 18-jährigen Fahranfängerin zu einem Aufschlag in der Versicherungsprämie von 150% - 200% führt.

Wenn Ihr der Versicherung mitteilt, dass die Tochter nicht mehr mit PKW 2 fährt, so schätze ich überschlägig, dass die Prämie auf ca. 400€ sinken würde. Sie darf dann natürlich nicht mehr mit dem PKW 2 fahren.

Die mir bekannten Versicherungen bieten zudem eine sogenannte Urlaubsregelung an. Danach kann die Tochter dann ohne oder mit nur geringem Aufpreis für kurze Zeitabschnitte im Jahr auch eines der anderen Fahrzeuge fahren, wenn sie vorher mit Angabe des Zeitraums angemeldet wird.

Da die Details sich zwischen den Versicherungen unterscheiden, sollte die genauen Bedingungen bei der eigenen Versicherung angefragt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Suma24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke hh für deine Einschätzung. Gruß Suma24

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