Dürfen Lebensversicherung die Todesursache erfahren?

30. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Baxter Stockman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Dürfen Lebensversicherung die Todesursache erfahren?

Hallo,

Meine Mama ist vor kurzem an einem schweren Schlaganfall verstorben. Jetzt haben wir zufällig eine Risiko-Lebensversicherung gefunden und würden diese gerne einlösen.

Die Versicherung hat uns ein Formular geschickt, das vom Arzt ausgefüllt werden muss, der den Tod festgestellt hat. In diesem Formular wird von Krankheit gesprochen und wann diese Krankheit eingetreten ist, etc. Das haben wir dem Arzt gezeigt. Dieser meinte so etwas hätte er noch nie ausfüllen müssen und meinte ferner er könne das gar nicht ausfüllen, weil dies der Schweigepflicht unterliegt.

Nun habe ich recherchiert und diesen Artikel gefunden, der besagt, dass Ärzte auch nach dem Tod nicht von der Schweigepflicht entbunden sind.

Nun frage ich mich, ob die Versicherung das überhaupt wissen darf, an was genau sie gestorben ist (wir haben auch keine Obduktion vornehmen lassen). Ist dies vielleicht nur ein Trick und die Sterbeurkunde reicht aus ?

Für Antworten bedanke ich mich im Voraus,

Grüße,

Baxter

Probleme mit der Versicherung?

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9 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Kommt darauf an, was genau in den vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung geregelt wurde. Müsste man prüfen.

Wenn z.B. bestimmte Todesursachen ausgeschlossen wurden, dann muss man halt nachweisen, das sie nicht an den ausgeschlossenen Todesursachen gestorben ist, wenn man das Geld will



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Baxter Stockman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kommen wir da als nicht Versicherungsnehmer an die Vereinbarungen ran?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Die sollte man in den Unterlagen der Mutter finden.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Baxter Stockman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die sollte man in den Unterlagen der Mutter finden.


sollte ja, man sollte heutezutage auch nicht mehr an nem Schlaganfall sterben Krieg sollte auch nicht sein, wenn wir die Unterlagen haetten, braeuchte wir ja dieses Forum nicht! Aber ich bin mir ganz sicher, wir sind die einzigen auf der Welt, die so ein Problem haben, das ist nirgends bisher vorgekommen.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Selbstverständlich muss eine Lebensversicherung wissen, woran der Versicherungsnehmer gestorben ist. Sonst würden ja wohl sehr viele Selbstmörder vorher ihre Familie kostengünstig absichern.
Da sollte doch die Versicherung gefragt werden, wie sich der Datenschutz und das Auskunftsersuchen zueinander verhalten. Die weiß das ganz genau.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ihr seid nicht die einzigen auf der Welt, die das Problem haben. Aber, wir haben Vertragsfreiheit. Und die Mutter hat eine spezielle Versicherung abgeschlossen. Welche Versicherungen andere abgeschlossen haben, das interessiert überhaupt nicht. Wenn man denn Rechtsnachfolger der Verstorbenen (also Erbe) ist, dann muss man die Bedingungen für die Versicherung erfüllen, die die Mutter unterzeichnet hat. Oder, es gibt eben kein Geld.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Man kann auch einfach die Versicherung auffordern, sie möge mitteieln auf welcher Rechtsgrundlage sich deren Verlangen stützt.

Zuvor müste man - sofern nicht schon geschehen - nachweisen, das man der Berechtigte ist (also entweder Erbe oder Begünstigter).



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#8
 Von 
Baxter Stockman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke.

Und wie komm ich dann an so eine Bescheinigung, wenn sich der Arzt quer stellt und sagt, dass fällt unter Schweigepflicht?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Legen Sie die Sterbeurkunde vor und teilen Sie dem Versicherer die behandelnden Ärzte mit. Dieser soll sich mit der bei Antragstellung abgegebenen Schweigepflichtsentbindung die Informationen von dort anfordern.

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