E-Bike Versicherung / Schadensfall abgelehnt

15. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
rodnoc
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 11x hilfreich)
E-Bike Versicherung / Schadensfall abgelehnt

Guten Tag,

ich habe mir 2018 ein E-Bike zugelegt und dazu eine Komplettversicherung (Diebstahlschutz, Reparaturen, Ersatzteile...) abgeschlossen. Diese Versicherung wird unter dem Namen einer Einkaufsgenossenschaft von Fahrradhändlern angeboten. Im Folgenden nenne ich die Genossenschaft: xyz

Mein E-Bike wollte ich ursprünglich bei einem xyz Händler kaufen, leider konnte er mir die entsprechende Größe nicht mehr besorgen und ich habe mein Fahrrad bei einem freien Händler gekauft.

Da die Beratung bei xyz sehr gut war, habe ich zumindest dort die Versicherung abgeschlossen. Ich habe beim Abschluss auch nachgefragt, ob ich als "nicht" xyz Kunde die Versicherung abschließen kann. Daraufhin erhielt ich ein klares ja. Er hat sich auch die Rechnung und die benötigten Unterlagen dazu kopiert.

Nach ein paar Tagen habe ich von der Versicherung entsprechende Unterlagen erhalten.

Ich wollte aber auf Nummer sicher gehen und habe telefonisch beim Kundenservice nochmals explizit die Frage gestellt, ob ich als "nicht" xyz Kunde die Versicherung abschließen kann. Darauf habe ich von der Versicherung folgende E-Mail (Auszug) erhalten:

" Im Schadenfall meldet sich der Versicherungsnehmer bei seinem xyz Händler. Infolgedessen informieren wir Sie darüber, dass Sie sich in einem Schadenfall bitte an Ihren Händler wenden, bei dem Sie das E-Bike erworben haben. Dies erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht."

Damit war ich beruhigt, zumal die Versicherungsbedingungen folgendes sagen:

Die E-Bike Versicherung kann innerhalb von 12 Monaten ab Kaufdatum eines neuen E-Bikes bei einem XYZ-Händler abgeschlossen werden.

Jetzt wird leider ein Versicherungsfall (Motor defekt)- mit Begründung abgelehnt (Kundenservice), dass ich kein xyz Kunde bin und daher die Versicherung unwirksam sei. Eine schriftliche Begründung / Ablehnung steht noch aus.

Jetzt bin ich doch sehr irritiert und ratlos (oder soll ich Radlos ) schreiben? Wie ist Eurer Einschätzung dazu?

Vielen Dank für eine Rückmeldung.

Viele Grüße

Thomas




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41087x hilfreich)

Zitat (von rodnoc):
Wie ist Eurer Einschätzung dazu?

Was genau findet sich denn in den ganzen vertraglichen Vereinbarungen dazu?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rodnoc
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von rodnoc):
Wie ist Eurer Einschätzung dazu?

Was genau findet sich denn in den ganzen vertraglichen Vereinbarungen dazu?


In den kompletten Vertragsunterlagen steht nichts davon, dass die Versicherung ausschließlich für xyz Kunden ist.

Beim Thema Reparatur und Totalschaden gibt es folgenden Hinweis:

Die Reparatur wird von einem xyz-Fachhändler vorgenommen. (Was für mich kein Problem darstellt, aber der xyz-Händler lehnt ab, da er die Marke Cube nicht im Portfolio hat).

Weiterer Hinweis:
Die Reparaturkosten werden unmittelbar von der xxx an den xyz Fachhändler gezahlt.

Der erste Hinweis hat mich damals unter anderem dazu veranlasst, beim Kundenservice nachzufragen. (Siehe erster Beitrag). Dem Antwortschreiben habe ich damals entnommen, dass ich mich an meinen Händler wenden muss. Im zweiten Absatz der besagten Mail steht noch folgender Hinweis:

... dieser erstellt unter Angabe der Rahmennummer und Schadenursache einen Kostenvoranschlag, welcher der xxx GmbH übermittelt wird. Ferner teilen wir Ihnen mit, dass Sie bei einer Reparatur in Vorkasse treten und zur Auszahlung die Reparaturrechnung übersenden.

Hier wird mir ja schon eine abweichende Regelung zu den Versicherungsbedingungen mitgeteilt.



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