Einbruch, Entschädigung Schmuck , Entschädigungsgrenze, kein doppelter Verschluss

7. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)
Einbruch, Entschädigung Schmuck , Entschädigungsgrenze, kein doppelter Verschluss

Guten Morgen

Bei mir wurde eingebrochen und fast den ganzen Schmuck entwendet. Der Schmuck hatte einen Wert von ca. 12.000 € von den meisten habe ich noch die Kaufbelege. Den Schmuck hatte ich einem über 3m Breiten und 2,20m hohen abschließbaren Kleiderschrank der zusätzlich wegen seinem Gewicht an der Wand fixiert ist.
Die Versicherung schreibt jetzt: Entschädigung Schmuck , Entschädigungsgrenze, kein doppelter Verschluss , 3000 €

Dieses steht in der Police:
Für folgende Sachen, die sich außerhalb verschlossener und gegen Wegnahme gesicherter Behältnisse oder außerhalb zusätzlich verschlossener Räumen innerhalb der Wohnung befinden,ist die Entschädigung bei Schäden durch Einbruchdiebstahl je Versicherungsfall begrenzt auf: - insgesamt 3000 € für Schmucksachen und Edelmetall.

Handelt die Versicherung hier richtig oder kann ich dagegen Widerspruch einlegen ?

Bitte um eure Hilfe.

LG Melanie

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)


Die spannende Frage ist, ob der Schrank auch tatsächlich abgeschlossen war. ("Abschließbar" heißt ja nicht "tatsächlich abgeschlossen").
Wenn der Schrank tatsächlich abgeschlossen war, wird die Versicherung wohl leisten müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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