Einbruch Garage

28. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
siegberth
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)
Einbruch Garage

Hallo auch, meine Garage ist aufgebrochen worden und es wurde einiges gestohlen. So unter anderem H 7 Xenon
Lampen, Tagfahrlichtlampen Xenon, diverse Ersatzglühlampen, volle Benzinkanister, usw. Nun ist es ja so das die Versicherungen immer sagen bitte die Kaufquittung als Nachweis. Für mich sind es im gewissen Rahmen Gebrauchsgegenstände und hebe keine Quittungen auf. Wie ist die Anerkennung solcher Angaben?

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie ist die Anerkennung solcher Angaben?
Diese Frageb solltest du wohl eher deiner versicherung stellen, als hier im Forum.

Ich sags mal so, du möchtest etwas von der Versicherung haben. Also bist du in der Beweispflicht ;) Wenn die sagen, sie glaueben dir nicht, dann ist es an dir zu beweisen, was da drin war.

Zitat:
volle Benzinkanister
Hier würde ich mir evtl überlegen, ob ich diesen Posten nicht weglasse, da jeh nachdem das Ganze illegal war.

Zitat:
So unter anderem H 7 Xenon
In deinem eigenen Interesse, als auch dem Interesse Anderer hoffe ich mal, dass du dieses Zeugs nicht in Scheiwerfer eimnbaust und damit auf der Strasse rumfährst...



0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von siegberth):
hebe keine Quittungen auf.

Dein Problem ...



Zitat (von siegberth):
Wie ist die Anerkennung solcher Angaben?

Ohne Nachweis? Nahe 0. Es sei denn die Versicherung ist zu Kulanz geneigt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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