Guten Tag zusammen,
ich habe eine dringende Frage, und hoffe das mir da jemand weiterhelfen kann.
Vor einigen Wochen wurde bei mir daheim eingebrochen, und es wurden Wertgegenstände von ca 15.000Euro entwendet, haupstächtlich Gold.
Polizei kam, einbruchspuren etc. wurden festgestellt, Sache war klar, Einbruch.
Nun kam jetzt letzte Woche die Versicherung, meinte das ich Unterversichert bin.
Laut Hausratversicherung bin ich bis knapp 20.000EUR versichert, Einbruchsdiebstahl und Raub ist mit drin.
Gesondert sind Wertsachen bis ca.4000EUR mitversichert.
Alle Rechnungen von den Entwendeten Sachen wurden der Versicherung vorgelegt.
Nun sagt die Versicherung, da ich unterversichert bin, werden die mir nur Pauschal knapp 3500EUR überweisen.
Ich bin knapp 19Jahre bei der einen und der selben Versicherung, nie gab es ein Vorfall, wo ich die Versicherung in Anspruch genommen habe...
Meine Frage wäre, ob das so Rechtens ist, das die Versicherung wegen einer Unterversicherung soviel abziehen dürfen.
Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand das aufklären könnte.
Gruß
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Einbruch - Hausratversicherung Unterversichert
28. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 28. Januar 2014 | 17:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Einbruch - Hausratversicherung Unterversichert
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 28. Januar 2014 | 18:09
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
ob das so Rechtens ist, das die Versicherung wegen einer Unterversicherung soviel abziehen dürfen
"Soviel" nicht, aber grundsätzlich ist das mit der Unterversicherung schon korrekt, s.u.
quote:
da ich unterversichert bin, werden die mir nur Pauschal knapp 3500EUR überweisen
Ich kenne das mit der Unterversicherung nur anteilig (d.h. ist man zu 50% unterversichert, bekommt man auch nur 50% des Schadens ersetzt). Demnach hättest du ja einen Hausratwert von 80.000 EUR haben müssen...
=> http://de.wikipedia.org/wiki/Unterversicherung
Aber es kann natürlich sein, daß die VS es einfach mal mit einer drastischen Reduktion versucht und guckt, ob du das schluckst oder nicht.
Es wäre also zu schauen, ob und wie sehr du unterversichert bist und nach der o.a. Formel die korrekte Ersatzsumme zu berechnen.
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#2
Antwort vom 28. Januar 2014 | 18:30
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Gold = Wertsache !!!
Entschädigung f. Wertsachen ist i.d.R. begrenzt auf 20% d. Vers.-Summe (20% v. 20.000,-- = 4.000,--).
Gegen Aufpreis kann i.d.R. diese Grenze erhöht werden.
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#3
Antwort vom 28. Januar 2014 | 18:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vieln Dank für die schnelle Antworten.
Wenn ich es dann richtig Verstanden habe, hat es also wohl seine Richtigkeit...
Danke
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#4
Antwort vom 29. Januar 2014 | 11:38
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
Gold = Wertsache
Stimmt, dann wäre das sogar noch großzügig von der VS, wenn Wertsachen für 15.000 EUR nur mit 4.000 EUR versichert sind, hätte sie sonst auch auf 1/4, also 1.000 EUR, kürzen können...
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