Einbruchsdiebstahl und Hausratversicherung

2. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
HarryVic
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 79x hilfreich)
Einbruchsdiebstahl und Hausratversicherung

Durch Aushebeln eines Fensters ist es einem Einbrecher gelungen in unser Haus zu gelangen. Er entwendete dabei einige Schmuckstücke.

Die Polizei, die am Tatort ermittelt hat, wurde eine Stehlgutliste übergeben. Ein gleichlautende Liste wurde an die Hausratversicherung gesandt. In dieser Liste habe ich die Anschaffungswerte und den Anschaffungszeitpunkt der gestohlenen Schmuckstücke detailliert aufgeführt.

Leider liegen vom Stehlgut keine Fotos, Rechnungen, Gutachten oder ähnliches vor. Zeugen könnten allerdings bestätigen, dass diese Stücke vorhanden waren.

Über die Wiederbeschaffungswerte konnte ich zum Zeitpunkt der Schadensmeldung an die Versicherung keine Angaben machen. Die Versicherung teilt mir nun mit, dass Sie - und das auch nur ausnahmsweise - die von mir angegebenen Anschaffungswerte der Schmuckgegenstände - ca. 3000 Euro -erstatten will, nicht aber die Wiederbeschaffungswerte.

Mit der Hausratversicherung besteht ein Vertrag nach den VHB 2002, die Versicherung hat in ihrem Vertrag einen Unterversicherungsverzicht erklärt.

1) Muss mir die Versicherung den Wiederbeschaffungswert der Schmuckstücke ersetzen?
2) Wenn ja, wie werden die Wiederbeschaffungswerte in diesem Fall üblicherweise ermittelt? (Einige Schmuckstücke sind mehr als 25 Jahre
alt)
3) Muss die Versicherung bezahlen, wenn ich nach dem Neukauf entsprechender Ersatzstücke die Rechnungen vorlege?
4) Besteht für Versicherungsnehmer eine generelle Pflicht
Schmuckgegenstände zu für spätere Beweiszwecke fotografieren und die Anschaffungsrechnungen aufzubewahren (wie verhält es sich dann mit geschenkten Gegenständen?)?

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"Harry"

Probleme mit der Versicherung?

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