Folgende Ausgangslage:
Versicherungsnehmer Max O. meldet bei seiner BU-Versicherung Optima den Leistungsfall an.
Optimo fordert neben vielen weiteren Unterlagen die Einsicht bei der PKV von Max über die letzten 10 Jahre an.
Frage:
Ab welchen konkreten Zeitpunkt beginnt diese 10-Jahresfrist rückwirkend? zB. Tag der Diagnose der Erkrankung, Tag Beginn der Beschwerden, Tag der Meldung oder erst Tag des Eingang des schriftlichen BU-Antrags bei der Optima.
Besten Dank für Hilfe!
Einsicht durch BU-Versicherer bei PKV im Schadensfall
4. November 2019
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Frage vom 4. November 2019 | 22:25
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 4x hilfreich)
Einsicht durch BU-Versicherer bei PKV im Schadensfall
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